Information about registration of exams

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Students must register (in time!) before each exam they are taking – either online through the campus-management-system HISinOne or by a written registration via the examinations office of the Mathematical Institute. Course reservations are not sufficient!

>If online registration is intended but not possible or does not work, contact the responsible examination office early and absolutely in compliance with the registration deadline!

If you have questions or if there are problem, please contact the academic advise or the das examination office, indicating your degree programme and your matriculation number. Please note that information on this page is for mathematics only and not legally binding!

Sorry, there is no English translation for the rest of this page.

Welche Studien- und Prüfungleistungen müssen wie angemeldet werden?

 Diese Informationen finden Sie auf den Informationsseiten der einzelnen Studiengänge:

Anleitung

Ausführliche Anleitung im HISinOne-Wiki

Kurzanleitung:
  1. In HISinOne 'Mein Studium > Studienplaner mit Modulplan' (ggf. mit richtigem Studiengang) auswählen.
  2. Links oben das richtige Semester auswählen und rechts oben bei Veranstaltungen 'keine' und bei Prüfungs-/Studienleistungen 'alle' anklicken.
  3. Dann in der Liste das gewünschte Modul bzw. die gewünschte Veranstaltung suchen.
  4. Auf 'Prüfung anmelden' bzw. 'Studienleistung registrieren' gehen.
  5. Gegebenenfalls noch die richtige Gruppe auswählen.

Häufiger auftauchende Probleme

Prüfungsanmeldung funktioniert nicht:
Testen Sie stets rechtzeitig (d.h. spätestens zwei Wochen vor Ende der Anmeldefrist), ob die Anmeldung funktioniert, und wenden Sie sich andernfalls umgehend an das Prüfungsamt oder die Studiengangkoordination. Typische Schwierigkeiten:

  • Gehen Sie zur Anmeldung von Prüfungen und Registrierung von Studienleistungen über den Studienplaner, nicht über das Vorlesungsverzeichnis!
  • Die Möglichkeit der Registrierung von Studienleistungen in fachfremden Wahlmodulen wird nach Bedarf eingerichtet, ebenso Anmeldung bzw. Registrierung in Sondersituationen. Wenden Sie sich rechtzeitig an die Studiengangkoordination bzw. das Prüfungsamt!
  • Falls eine Veranstaltung in mehreren Modulen verwendet werden kann, muss die Anmeldemöglichkeit ggf. erst eingeblendet werden. Die Belegung einer Veranstaltung in einem Modul blockiert zudem die Prüfungsanmeldung bzw. Studienleistungsregistrierung anderer Veranstaltungen in diesem Modul.

Krankheit oder andere Hinderungsgründe:
Sollten Sie zu einer angemeldeten Prüfung wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund (etwa wegen einer gleichzeitigen anderen Prüfung) verhindert sein, müssen Sie unverzüglich einen Antrag auf Genehmigung des Rücktritts von der Prüfung an den Fachprüfungsausschuss stellen. Dem Antrag muss ein Nachweis über den Rücktrittsgrund beigelegt werden; im Fall von Krankheit ein ärztliches Attest (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).

Nichtbestehen einer Prüfung:
Sie erhalten einen Bescheid mit einem Merkblatt zur Wiederolungsprüfung, das Sie bitte sorgfälig durchlesen.
Hinweise zu Wiederholungsprüfungen finden Sie auch unten auf dieser Seite.

Zuständigkeiten von Prüfungsämtern  

Das Prüfungsamt des Mathematischen Instituts ist zuständig für folgende Studien- und Prüfungsleistungen:

  • Mathematikmodule und -veranstaltungen in allen Mathematik-Studiengängen, inklusive Fachdidaktik Mathematik
  • Module des Anwendungsfachs im B.Sc.-Studiengang Mathematik
  • Fachfremde Wahlmodule im B.Sc.- und M.Sc.-Studiengang Mathematik
  • Anerkennung von BOK-Kursen im B.Sc.-Studiengang Mathematik (auf Anerkennungsvorschlag des ZfS hin)
  • Anerkennung von Kursen für die Option "Individuelle Studiengestaltung" im 2-Hauptfächer-Bachelor, falls Mathematik 1. Hauptfach ist.

Zuständigkeiten anderer Prüfungsämter oder Einheiten:

Details zu speziellen Prüfungen

Fachfremde Wahlmodule   (B.Sc. / M.Sc.)

Bedingungen:

Im B.Sc. können bis zu 20 ECTS-Punkte und im M.Sc. bis zu 12 ECTS-Punkte an fachfremden Wahlmodulen absolviert werden (Ausnahme: Profillinie Finanzmathemtik, siehe unten). Es gelten folgende Bedingungen:

B.Sc.Keine Veranstaltungen mit mathematischem Inhalt, die sich mit unseren eigenen Veranstaltungen inhaltlich signifikant überschneiden.
Keine Veranstaltungen, die sich mit dem gewählten Anwendungsfach inhaltlich signifikant überschneiden.
Keine Veranstaltungen, die als BOK zählen.
M.Sc.Die Veranstaltungen müssen "dem Anforderungsniveau des Studiengangs entsprechen" (rechtzeitige Absprache erforderlich!). Insbesondere:
Keine Veranstaltungen aus den Standard-Anwendungsfächern des B.Sc.
Keine einführenden Veranstaltungen eines Bachelor-Studiengangs (ca. 1.–3. Fachsemester).
Keine Sprach- oder BOK-Kurse, Fachdidaktik-Veranstaltungen oder Praktika.

Wenden Sie sich bei Fragen an die Studiengangkoordination oder das Prüfungsamt des Mathematischen Instituts und nicht das Prüfungsamt des anbietenden Faches!

Leistungen / Prüfungen:

Wahlmodule sind als Studienleistung zu erbringen: Dies bedeutet, dass die normalerweise zur Veranstaltung geforderte Prüfungsleistung in eine Studienleistung umgewandelt wird (und nicht, dass sie entfällt)! Wenn z.B. ein Informatik-Modul "Programmieren xyz" im Informatik-Studiengang eine Studienleistung in den übungen und eine Klausur als Prüfungsleistung fordert, müssen Sie in "Programmieren xyz" als fachfremdem Wahlmodul sowohl die Übungen als auch die Klausur bestehen, nur dass beides als Studienleistung behandel wird.

Anmeldung:

  • In einigen Fächern, insbesondere in Wirtschaftswissenschaften und an der Technischen Fakultät, ist eine Registrierung der Studienleistung in HISinOne erforderlich, um an den Klausuren teilnehmen zu dürfen. Die Möglichkeit zur Registrierung wird allerdings nur bei Bedarf eingereichtet. Wenden Sie sich frühzeitig an die Studiengangkoordination des Mathematischen Instituts.
    Nehmen Sie sicherheitshalber zur Klausur einen Ausdruck Ihrer Leistungsübersicht mit der Registrierung mit.
  • Sie können auch eine Bescheinigung über absolvierte Studienleistungen (mit Angabe der ECTS-Punkte) beim Prüfungsamt des Mathematischen Instituts zur Verbuchung einreichen. Bitte klären Sie in Zweifelsfällen im Vorfeld, ob die Leistung angerechnet werden kann.

Wirtschaftswissenschaftliche Spezialisierungsmodule in der Profillinie Finanzmathematik des M.Sc.

Bei Wahl der Profillinie Finanzmathematik im M.Sc. müssen im Bereich der Wahlmodule mindestens 18 ECTS-Punkte in Wirtschaftswissenschaften absolviert werden. Nähere Informationen, insbesondere über die zulässigen Module, auf der Informationsseite zur Proffilline. Eine fristgerechte Anmeldung über HISinOne ist notwendig; die Anmeldefrist richtet sich nach der Anmeldefrist des Master of Economics. Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen an die Studiengangkoordination oder das Prüfungsamt des Mathematischen Instituts.

Mündliche Prüfungen in Analysis / Linearer Algebra   (2-Hf.-B. / B.Sc. / M.Ed. Erweiterungsfach)

Die mündlichen Prüfungen werden jedes Semester im Prüfungszeitraum gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit abgenommen. Sie können sich in einem beliebigen Semester prüfen lassen, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Zulassungsvoraussetzungen verfallen nicht.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Zur mündlichen Prüfung über Lineare Algebra I+II müssen bestanden sein:
    die Klausur "Lineare Algebra I" und die Studienleistung in den Übungen zu "Lineare Algebra II".
  • Zur mündlichen Prüfung über Analysis I+II müssen bestanden sein:
    die Klausur "Analysis I" und die Studienleistung in den Übungen zu "Analysis II".
  • Zur mündlichen Prüfung über Analysis I–III (nur B.Sc. alte PO) müssen bestanden sein:
    die Klausuren "Analysis I" und "Analysis II" und die Studienleistung in den Übungen zu "Analysis III".
Haben Sie sich zu einer mündlichen Prüfung angemeldet und erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht rechtzeitig, werden Sie von der Prüfung wieder abgemeldet. Sie dürfen die Prüfung dann nicht ablegen; es entsteht aber auch kein Fehlversuch.

Anmeldung und Zuteilung der Prüfer:

  • Sie müssen sich über HISinOne zur Prüfung anmelden. Zuvor müssen die vorausgesetzten Studienleistungen registriert sein (oder bestanden), sonst funktioniert die Anmeldung nicht.
  • Sie können über eine eigene Webseite bis etwa zum Ende der Anmeldefrist drei Prüferwünsche abgeben. Die Angabe der Prüferwünsche ist vollkommen freiwillig. Sie ersetzt nicht die Prüfungsanmeldung und hat ohne Prüfungsanmeldung keine Bedeutung. Falls Sie keine Prüferwünsche abgeben, wird Ihnen ein beliebiger Prüfer zugeteilt, bei Wiederholungsprüfungen vorzugsweise der Prüfer der Erstprüfung (gilt nicht bei Rücktritten!).
  • Anhand der abgegebenen Wünsche und im Rahmen der Kapazitäten der Prüfer wird eine Verteilung der Prüfer stattfinden. Es dürfen nicht beide mündlichen Prüfungen beim selben Prüfer abgelegt werden, und es besteht keine garantie, dass Sie einen Ihrer Wunschprüfer zugeteilt bekommen. Prüfer und Prüfungtermin werden Ihnen dann in der Regel spätestens einen Monat vor der Prüfung über Ihr HISinOne-Account mitgeteilt. Die Prüfungen finden in der Regel im Büro des Prüfers statt.

Mündliche Prüfungen im Master   (M.Ed. inkl. Erweiterungsfach / M.Sc.)

Die mündlichen Prüfungen im Modul "Mathematische Vertiefung" im M.Ed.-Studiengang und in den Modulen "Reine Mathematik", "Angewandte Mathematik", "Mathematik" und im Vertiefungsmodul des M.Sc.-Studiengangs können zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Studiums absolviert werden. Dazu vereinbaren Sie einen individuellen Prüfungstermin mit dem Prüfer, lassen ihn das Anmeldeformular unterschreiben und reichen es beim Prüfungsamt ein, und zwar spätestens drei Wochen vor der Prüfung.

Studiengang und Modul Prüfungsstoff Dauer mögliche Prüfer
M.Ed. Mathematische Vertiefung eine 4-stündige Vorlesung mit Übungen 30 min in der Regel der Dozent der Vorlesung
M.Sc. Reine Mathematik / Angewandte Mathematik eine 4-stündige Vorlesung mit Übungen oder zwei 2-stündige Vorlesungen
Kombination 2-stündiger Vorlesungen nur nach Absprache mit dem Prüfer!
30 min Professoren und Privat-dozenten der Mathematik – maximal zwei Prüfungen beim selben Prüfer!

Bei ungewöhnlichen Kombinationen kann eine Prüfung auch von zwei Prüfern abgenommen werden.
Mathematik 4 SWS an Vorlesungsstoff, aus 4- oder 2-stündigen Vorlesungen oder Selbst-studium ("Wissenschaftliches Arbeiten")
Kombination 2-stündiger Vorlesungen und Wissenschaftliches Arbeiten nur nach Absprache mit dem Prüfer!
30 min
Vertiefungsmodul 8 SWS an Vorlesungsstoff, aus 4- oder 2-stündigen Vorlesungen oder Selbst-studium ("Wissenschaftliches Arbeiten")
Stets nach Absprache mit dem Prüfer!
45 min

Warnung: Die mündlichen Prüfungen dürfen zwar absolviert werden, bevor die Studienleistungen in dem Modul erbracht sind, müssen sich als Modulabschlussprüfung aber auf denselben Stoff wie die Studienleistung beziehen. Bei unregelmäßig angebotenen Vorlesungen gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die Studienleistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Wir raten daher dringend dazu, die Prüfung erst anzumelden, wenn die nötigen Studienleistungen komplett absolviert sind.

Modulwechsel (M.Sc.): In einem Modul registrierte Studienleistungen können in ein anderes Modul verschoben werden, solange die mündliche Prüfung noch nicht angemeldet ist. Nach der Anmeldung der Modulprüfung ist an dem Modul keine Änderung mehr möglich!

Wiederholungsprüfungen im M.Sc. müssen beim selben Prüfer über denselben Stoff absolviert werden.
Im M.Ed. darf im Modul "Mathematische Vertiefung" für die Wiederholungsprüfung einmalig die Veranstaltung gewechselt werden.

Orientierungsleistung   (2-Hf.-B. / B.Sc.)

Die "Orientierungsleistung" ist das Pendant der Orientierungsprüfung anderer Studiengänge: Gewisse Studienleistungen müssen bis zum Ende des 3. Fachsemester absolviert sein, andernfalls geht der Prüfungsanspruch für den B.Sc.-Studiengang Mathematik bzw. für das Fach Mathematik im Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelor-Studiengang verloren.

  • Im B.Sc.-Studiengang Mathematik müssen die Klausuren zu "Lineare Algebra I" und zu "Analysis I" bis spätestens Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein.
  • Im Zwei-Hauptfächer-Bachelor muss eine dieser beiden Klausuren bis spätestens Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein. (Die andere Klausur muss auch bestanden werden, aber ohne Frist.)

Da es sich bei beiden Klausuren um Studienleistungen handelt, hat man innerhalb dieser Frist soviele Versuche, wie Klausuren angeboten werden. Bis zum Ende des 3. Fachsemester sind es in der Regel drei: die reguläre Klausur im 1. Fachsemester, die Wiederholungsklausur im 2. Fachsemester und die reguläre Klausur im 3. Fachsemester.

Die beiden Studienleistungen in diesen Veranstaltungen – Übungen und Klausur – werden unabhängig voneinander behandelt, d.h. man kann eine von beiden ohne die andere bestehen.

Proseminare und Seminare   (alle Studiengänge)

Verfahren der Platzvergabe und Anmeldung:

  1. Gegen Ende des Vorsemesters melden Sie Ihr Interesse an der Teilnahme an einem Proseminar bzw. Seminar nach der im kommentierten Vorlesungverzeichnis angegebenen Weise an. Üblicherweise gibt ea dazu eine von der Veranstaltung abhängige Frist in der letzten oder vorletzten Vorlesungswoche.
  2. Bei der Vorbesprechung werden die Studienplätze und Vortragsthemen vergeben und Sie entscheiden sich verbindlich für die Teilnahme.
  3. Falls Sie einen Platz in einem Proseminar bzw. Seminar bekommen haben, melden Sie sich während des Anmeldezeitraums (in der Regel bis Mittwoch vor Vorlesungsbgeinn) online zu der Prüfung an. Ohne diese Anmeldung kann Ihre Teilnahme nicht gewertet werden. Anmeldungen ohne vorherige Studienplatzzuteilung werden storniert.

In den folgenden Fällen müssen Sie sich frühzeitig an die Studiengangkoordination wenden, da die Anmeldemöglichkeiten nicht standardmäßig eingerichtet sind:

  • Anstelle eines Proseminar kann ein Seminar gewählt werden (aber nicht umgekehrt).
  • Als Bachelor-Seminar (Im B.Sc. nach alter PO von 2012) kann in einzelnen Fällen in Absprache mit dem Betreuer auch ein Oberseminar oder Projektseminar eintreten.
  • In den diversen Wahlbereichen sind jeweils nur eine gewisse Anzahl von Anmeldemöglichkeiten für Seminare angelegt. Diese Zahl kann überschritten werden. (Aktuell sind möglich: ein Seminar in der Option "Individuelle Studiengestaltung" im 2-Hf.-B., zwei im Wahlpflichtbereich Mathematik im B.Sc. und zwei als Wahlmodule im M.Sc.)

Das Bachelor-Seminar im B.Sc. nach alter PO von 2012 ist ein ganz normales Seminar und übernimmt nur durch die Wahl im Bachelor-Modul die spezielle Funktion des Bachelor-Seminars.

Staatsexamen   (GymPO)

Alle verbeamteten Professoren des Mathematischen Instituts sind als Prüfer für das Staatsexamen im Fach Mathematik zugelassen. Die Staatsexamensprüfung wird von zwei oder drei Prüfern abgenommen, die Sie sich im Rahmen der Kapazitäten der einzelnen Prüfer selbst aussuchen können (frühzeitige Absprache ist sinnvoll). Den Vorsitz der Prüfungskommission übernimmt ein Vertreter des Landeslehrerprüfungsamts.

Die Prüfung richtet sich nach den Bestimmungen der GymPO zum Fach Mathematik (pdf). Als Grundlagen- und Überblickswissen wird über die Grundvorlesungen Analysis I und II und Lineare Algebra I und II geprüft. Darüber hinaus müssen pro gewähltem Schwerpunktgebiet (drei im Hauptfach, zwei im Beifach) 4 SWS an Vorlesungsstoff gewählt werden. Bei den meisten typischerwesie als Prüfungsstoff in Frage kommenden 4-stündigen Vorlesungen ergibt sich die Zuordnung zu einem der fünf Teilbereiche aus dem Vorlesungstitel. Außerdem gelten die folgenden Regeln:

  • "Funktionentheorie" als Schwerpunktgebiet zählt zum Teilbereich "Analysis", "Mathematische Logik" zu "Algebra", "Topologie" wahlweise zu "Algebra", "Analysis" oder "Geometrie".
  • "Elementargeometrie" und "Mehrfachintegrale" können zusammen als Schwerpunktgebiet im Bereich "Geometrie" geprüft werden.
  • Im Erweiterungsbeifach kann auch "Stochastik Teil 1" mit "Mehrfachintegrale" oder mit "Elementargeometrie" zusammen als ein Schwerpunktgebiet geprüft werden.

Das "Grundlagen- und Überblickswissen" wird dabei von allen Prüfern gleichermaßen geprüft, d.h. im Hauptfach (oder Beifach) bekommt ein Prüfer pro Schwerpunktgebiet 20 Minuten (bzw. 22,5 Minuten) Prüfungszeit, von denen jeweils ein Drittel auf das Grundlagen- und Überblickswissen entfällt.

Zuständig für die Staatsexamensprüfung ist das Landeslehrerprüfungsamt, auf dessen Internetseiten Sie auch die Anmeldeformulare und die Anmeldefristen finden.

Allgemeines zum Anmelden von Veranstaltungen und Prüfungen

Veranstaltungen werden belegt, Prüfungsleistungen angemeldet und Studienleistungen registriert.
Die Anmeldung von Prüfungsleistungen ist besonders wichtig und hat juristische Auswirkungen. Die Belegung von Veranstaltung und Registrierung von Studienleistungen ist dagegen eher aus verfahrenstechnischen Gründen wichtig.

Prüfungsleistungen sind (benotete) Teilprüfungen der Bachelor- oder Master-Prüfung: Mit einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung ist die Bachelor- oder Master-Prüfung nicht bestanden und der Prüfungsanspruch verloren.

  • Prüfungsleistungen müssen zwingend vor Ablegen der Leistung angemeldet werden. Eine Abmeldung nach Fristende ist normalerweise nicht mehr möglich: Durch die Zulassung zu einer Prüfung entsteht ein "Prüfungsrechtsverhältnis", das auch durch den Wechsel des Studiengangs oder Studienorts nicht endet.
  • Prüfungsleistungen dürfen nur begrenzt oft wiederholt werden (meist nur ein- oder zweimal). Für die Anzahl und den zeitlichen Rahmen der Wiederholungen gibt es strenge Vorgaben in den Prüfungsordnungen.

Studienleistungen sind weitere Leistungen, die die Studierenden erbringen müssen. Sie sind in der Regel unbenotet und können bis auf wenige Ausnahmen beliebig oft wiederholt werden. Eine Studienleistung kann aber durchaus aus einer Prüfung bestehen, etwa einer Klausur oder einem Prüfungsgespräch.

Ob etwas eine Studien- oder Prüfungsleistung ist, hängt vom Studiengang und dem Modul ab, in dem die Leistung vorkommt. Eine Prüfung kann in derselben Veranstaltung für manche Studierende eine Studien- und für andere Studierende eine Prüfungsleistung sein (sogar im selben Studiengang, bei Verwendung in einem anderen Modul oder Studienbereich).
Welche Studien- und welche Prüfungsleistungen zu einer Veranstaltung abhängig von Studiengang und Modul gefordert werden, ist für das Fach Mathematik semesterweise in den Ergänzungen der Modulhandbücher beschrieben.

Belegung von Veranstaltungen

Terminologie und Anleitung:

  • Veranstaltungen werden belegt. Der Status erscheint nicht auf der Leistungsübersicht, kann aber online im HISinOne-Account eingesehen werden:
    BW steht für 'Belegwunsch abgegeben ', TA für 'Teilnahme akzeptiert ', TNA für 'Teilnahme abgelehnt '.
  • Die Nummern von Mathematik-Veranstaltungen in HISinOne beginnen mit 07LE23V- (Vorlesungen), 07LE23Ü- (Übungen), 07LE23PÜ- (Praktische Übungen) bzw. 07LE23S- (Seminare u.Ä.).
    Zum Belegen in HISinOne einloggen, über "Studienangebot > Veranstaltungen suchen" zur Veranstaltung gehen, dort findet sich im Normalfall der Belegbutton. Veranstaltungen, die nur für spezifische Studiengänge freigegeben sind, kann man nur über den Studienplaner belegen (Anleitung im HISinOne-Wiki).
    Für (Pro-)Seminare sind normalerweise keine Belegungen vorgesehen und möglich; häufig auch für Übungen zu kleinen Vorlesungen nicht.
  • Eine Veranstaltungsbelegung ersetzt nicht die Prüfungsanmeldung oder Studienleistungsregistrierung!

Auswirkungen:

  • Die Belegung einer Veranstaltung ist lediglich die Äußerung des Wunsches, daran teilzunehmen. Sie verpflichtet nicht dazu, dies auch zu tun. Bei ZfS-Kursen kann die Nicht-Teilnahme allerdings zu zeitweiser Sperrung führen, siehe Teilnahmebedingungen des ZfS.
  • In manchen Veranstaltungen ist eine Belegung erwünscht oder sogar erforderlich, um an der Veranstaltung teilnehmen zu dürfen. Belegungen sind außerdem nötig für:
    • die Verteilung auf Übungsgruppen;
    • die Teilnahme an der online-Evaluation von Veranstaltungen;
    • ggf. um automatisch in einen ILIAS-Kurs zur Veranstaltung übernommen zu werden.
  • Falls die Veranstaltung in einem Studiengang in mehreren Modulen verwendet werden kann, muss für die Belegung bereits ein Modul ausgesucht werden. Dieses gewählte Modul ist dann in der Regel durch die Belegung für die Anmeldung von Prüfungen bzw. Registrierung von Studienleistungen anderer Veranstaltungen blockiert.
    Im M.Sc.-Studiengang ist daher ein eigene "Belegkonto" für Belegungen eingerichtet, um sich nicht bei der Belegung bereits auf ein Modul festlegen zu müssen. In anderen Fällen können Sie sich an die Studiengangkoordination oder das Prüfungsamt wenden, um Belegungen umzubuchen.
  • Im B.Sc. wird durch Belegungen noch kein (Standard-)Anwendungsfach festgelegt, sondern erst durch Anmeldungen von Prüfungen oder Registrieren von Studienleistungen. Belegungen können durch die Studiengangkoordination oder das Prüfungsamt umgebucht werden.

"Ent-Belegung" von Veranstaltungen

Während der Belegphase kann man auf gleichem Weg eine Belegung wieder rückgängig machen. Da eine Belegung im Regelfall keine negativen Auswirkungen hat, gibt es darüber hinaus kein formalisiertes Verfahren, um eine Belegung rückgängig zu machen.
Eine Ausnahme stellen BOK-Kurse dar: Belegungen ohne Teilnahme können hier zu Sperrungen führen. Beachten Sie für diesen Fall die Teilnahmebedingungen des ZfS und die Hinweise zur Abmeldung.

Bei kleinen Veranstaltungen (wie auch Tutoraten) ist es allerdings ein Gebot der Höflichkeit, den Dozenten/die Dozentin darüber zu informieren, wennn man sich im laufenden Lehrbetrieb entscheidet, die Veranstaltung nicht mehr zu besuchen.

Wiederholung von Veranstaltungen

Vorlesungen und Übungen dürfen beliebig oft besucht werden; eine Belegung im Vorsemester verhindert normalerweise nicht eine erneute Belegung. Falls dies doch der Fall sein sollte, melden Sie sich bitte bei der Studiengangkoordination!
Übungen dürfen auch wiederholt werden, wenn die Studienleistung in den Übungen berets bestanden ist. Als Vorbereitung für eine Klausur ist dies – insbesondere im Wiederholungsfall – sogar sehr zu raten.

Anmeldung von Prüfungen

Terminologie und Anleitung:

  • Prüfungen (im Sinne von Prüfungsleistungen) werden angemeldet. Der Status erscheint auf der Leistungsübersicht und kann online im HISinOne-Account eingesehen werden:
    ZU steht für 'zugelassen', ZUV für 'zunter Vorbehalt ugelassen', NZU für 'nicht zugelassen'.
    Zulassung unter Vorbehalt bedeutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind.
  • Die Nummern von Prüfungsleistungen in HISinOne beginnen für Mathematik mit 07LE23PL- .
    Kurzanleitung zur Prüfugnsanmeldung siehe oben unter "Anleitung", ausführliche Anleitung im HISinOne-Wiki.
  • Eine Veranstaltungsbelegung kann nie eine Prüfungsanmeldung ersetzen!

Auswirkungen:

  • Ohne vorherige Anmeldung und Zulassung darf keine Prüfung abgelegt oder bewertet werden.
  • Durch die Anmeldung und Zulassung zu einer Prüfung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis, das in der Regel erst durch Bestehen oder endgültiges Nicht-Bestehen der Prüfung endet, und z.B. nicht durch Exmatrikulation oder Studiengangwechsel.
    Eine Abmeldung ist nur vor dem ersten Prüfungsversuch und innerhalb der Abmeldefrist möglich.
  • Die Anzahl der Wiederholungsversuche einer Prüfungsleistung ist begrenzt (typischerweise ein oder zwei).
    Falls eine Prüfung nicht bestanden ist, aber noch Prüfungsversuche bleiben, oder falls ein Rücktritt von der Prüfung genehmigt wurde, bleibt die Anmeldung zu der Prüfung bestehen. Die Prüfung muss dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt wiederholt werden,in der Regel im folgenden Semester.
  • Sofern Studienleistungen Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind, müssen diese Studienleistungen in HISinOne registriert oder verbucht sein, damit die Prüfung angemeldet werden kann. Die Zulassung zur Prüfung erfolgt unter Vorbehalt, solange die vorausgesetzten Studienleistungen noch nicht erbracht sind.

Abmeldung und Rücktritt von Prüfungen

Die Abmeldung von einer Prüfung setzt in den Stand vor der Anmeldung zurück, als wäre man nie angemeldet gewesen (das "Prüfungsrechtsverhältnis" ist aufgelöst). Insbesondere besteht danach keine Verpflichtung, die Prüfung zu einem festen späteren Zeitpunkt abzulegen, und es geht kein Prüfungsversuch verloren.

Eine Abmeldung ist nur vor dem Erstversuch der Prüfung möglich. (Ein genehmigter Rücktritt zählt nicht als Prüfungsversuch, eine nicht angetretene Prüfung ohne genehmigten Rücktritt aber schon.)

Möchte man nach einer erfolgten Abmeldung die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, muss man sich im regulären Anmeldeverfahren erneut anmelden. Die Teilnahme an Nachklausuren oder Nachprüfung zu einzelnen Vorlesungen ist daher in der Regel nicht möglich.

Ein Rücktritt von einer Prüfung ist in der juristischen Terminologie der Prüfungsordnung jedes Fernbleiben von einer Prüfung, zu der man angemeldet und zugelassen ist. Wenn der Rücktritt nicht genehmigt wird, zählt dies als nicht bestandene Prüfung. Wenn der Rücktritt genehmigt wird, zählt die Prüfung dagegen nicht als Fehlversuch. Die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung (also das Prüfungsrechtsverhältnis) bleibt im Fall eines genehmigten Rücktritts bestehen und wird auf den nächsten Prüfungstermin verschoben, üblicherweise im nächsten Semester.

Zur Genehmigung eines Rücktritts muss ein begründeter Antrag an den Fachprüfungsausschuss gestellt werden, mit geeignetem Nachweis der Gründe.

  • Ausreichende Gründe sind z.B. Krankheit, Beurlaubung wegen Auslandsstudiums, Gleichzeitigkeit mit einer anderen Prüfung.
  • Nicht ausreichende Gründe sind z.B. mangelnde Vorbereitung, andere Prüfungen im zeitlichen Umfeld der Prüfung, private Reisen oder Familienfeiern, unspezifische private Probleme, Auslandsstudium innerhalb von Europa ohne Beurlaubung.
Nach einem Rücktritt muss man die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt absolvieren (in der Regel im Folgesemester). Die Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin wird vom Prüfugnsamt vorgenommen.

Antragsfristen

  • Der Antrag auf Rücktritt von der Prüfung sollte unmittelbar nach Bekanntwerden der Rücktrittsgründe gestellt werden. Im Krankheitsfall muss der Antrag samt Attest spätestens am dritten Tag nach der Prüfung im Prüfungsamt eingehen; der Arztbesuch muss spätestens am Tag der Prüfung erfolgen. Wenn der Antrag per E-Mail geschickt wird, muss das Originalattest innerhalb einer Woche beim Prüfungsamt eingereicht werden (persönliche Abgabe oder per Post).
    Formulare für den Rücktritt aus Krankheitsgründen .
  • Liegen am Prüfungtag "Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Beeinträchtigung" vor, muss laut Prüfungordnung "unverzüglich eine Klärung herbeigeführt" werden. Konkret: Wenn sich jemand krank fühlt und dennoch eine Prüfung antritt, zählt der Prüfungsversuch in jedem Fall. Eine nachträgliche Krankmeldung hat keine Auswirkungen.
  • Ein Rücktritt nach absolvierter, nicht-bestandener Prüfung ist nur in extremen Ausnahmefällen genehmigungsfähig!

Anmeldung von Wiederholungsprüfungen

Nicht bestandene Prüfungsleistungen dürfen ein oder zwei Mal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
Wiederholungsprüfungen müssen grundsätzlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen, d.h. in der Regel im Folgesemester. Vor dem letzten Prüfungsversuch hat man auf (formlosen) Antrag hin das Recht, die Veranstaltung erneut zu besuchen.

Zu Wiederholungsprüfungen meldet das Prüfungsamt an; eine Online-Anmeldung für Wiederholungsprüfungen ist nicht vorgesehen. Achtung:

  • Dies gilt nicht für Studienleistungen!
  • Ausnahme sind Wiederholungsprüfungen in einem Sonder-Anwendugnsfach, die Sie erneut über das enteprechende Anmeldeformular anmelden.
Bitte kontrollieren Sie stets, ob die Anmeldung tatsächlich erfolgt ist, und wenden Sie sich andernfalls rechtzeitig an das Prüfungsamt des Mathematischen Instituts.
  • Im Falle der Wiederholung eines Proseminars oder Seminars müssen Sie dem Prüfungsamt melden, in welchem (Pro-)Seminar Sie die Wiederholungsprüfung ablegen.
  • Falls Sie eine Wiederholungsprüfung nicht oder nicht zum nächsten Termin wahrnehmen wollen, weil
    • es sich um den letzten Prüfungsversuch handelt und Sie die Veranstaltung erneut hören wollen
    • oder Sie die Veranstaltung (B.Sc., M.Ed.) bzw. das Anwendungsfach (B.Sc.) wechseln möchten,
    müssen Sie dies rechtzeitig, d.h. vor der eigentlichen Prüfung, und schriftlich beim Prüfungsamt beantragen.
  • Zur Wiederholung einer mündlichen Prüfung im Master vereinbaren Sie mit dem Prüfer einen neuen Termin, der frühestens vier Wochen später und spätestens am Ende des Folgesemesters liegen muss. Im M.Sc. kann weder Prüfungsstoff noch Prüfer gewechselt werden; im M.Ed. besteht einmal die Möglichkeit, die Vorlesung zu wechseln, über die geprüft wird.
Beachten Sie auch die Merkblätter zur Wiederholungsprüfung!

Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten

Studienleistungen:
Mit Ausnahme der Klausuren zu "Analysis I" und "Lineare Algebra I" können alle Studienleistungen beliebig oft wiederholt werden. Wiederholungen bestandener Leistungen zur Notenverbesserung sind ausgeschlossen.

Prüfungsleistungen:
Prüfungsleistungen können prinzipiell einmal wiederholt werden, manche auch zweimal, gemäß den im Folgenden beschriebenen Regelungen der einzelnen Prüfungsordnungen. Wiederholungen bestandener Leistungen zur Notenverbesserung sind ausgeschlossen.

Zwei-Hauptfächer-Bachelor (Stand: 1. März 2023)

  • Eine der beiden Klausuren zu "Analysis I" und "Lineare Algebra I" muss als Orientierugsleistung bis zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein und kann daher nur begrenzt oft wiederholt werden.
  • Die mündlichen Prüfungen in "Analysis" und in "Lineare Algebra", die Prüfung im Proseminar und die Bachelor-Arbeit dürfen nur einmal wiederholt werden.
  • Die Prüfungen in "Algebra und Zahlentheorie", "Elementargeometrie", "Numerik" und "Stochastik" dürfen zweimal wiederholt werden.

Bachelor of Science (PO 2021) (Stand: 1. März 2023)

  • Die beiden Klausuren zu "Analysis I" und "Lineare Algebra I" müssen als Orientierugsleistung bis zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein und können daher nur begrenzt oft wiederholt werden.
  • Die mündlichen Prüfungen in "Analysis I und II" und in "Lineare Algebra", die Klausur in "Analysis III", die Prüfungen im Proseminar und im Seminar und die Bachelor-Arbeit dürfen nur einmal wiederholt werden.
  • Die Prüfungen in "Numerik", "Stochastik I" und in den Wahlpflichtmodulen in Mathematik dürfen zweimal wiederholt werden.
  • Bis zu zwei Mal kann in den Wahlpflichtmodulen in Mathematik anstelle einer Wiederholungsprüfung (auf fristgerechten Antrag hin) auch eine andere Veranstaltung gewählt werden. Es gibt dann drei Prüfungsversuche über die neue Veranstaltung.
  • Die Prüfungen im Anwendungsfach dürfen einmal wiederholt werden; maximal eine Prüfung im Anwendungsfach auch ein zweites Mal.
  • Anstelle einer zweiten Prüfungswiederholung im Anwendungsfach kann das Anwendungsfach auch (auf fristgerechten Antrag hin) einmalig gewechselt werden. Im neuen Anwendungfach gilt ebenfalls, dass eine Prüfungsleistung zweimal wiederholt werden darf. Ein erneuter Wechsel des Anwendungsfachs ist ausgeschlossen.

Bachelor of Science (PO 2012) (Stand: 15. März 2019)

  • Die beiden Klausuren zu "Analysis I" und "Lineare Algebra I" müssen als Orientierugsleistung bis zum Ende des 3. Fachsemesters bestanden sein und können daher nur begrenzt oft wiederholt werden.
  • Die mündlichen Prüfungen in "Analysis II" und in "Lineare Algebra II", die Prüfungen im Proseminar und im Bachelor-Seminar und die Bachelor-Arbeit dürfen nur einmal wiederholt werden.
  • Die Prüfungen in "Numerik", "Stochastik" und in den Wahlpflichtmodulen in Mathematik dürfen zweimal wiederholt werden.
  • Bis zu zwei Mal kann in den Wahlpflichtmodulen in Mathematik anstelle einer Wiederholungsprüfung (auf fristgerechten Antrag hin) auch eine andere Veranstaltung gewählt werden. Es gibt dann drei Prüfungsversuche über die neue Veranstaltung.
  • Die Prüfungen im Anwendungsfach dürfen einmal wiederholt werden; maximal eine Prüfung im Anwendungsfach auch ein zweites Mal.
  • Anstelle einer zweiten Prüfungswiederholung im Anwendungsfach kann das Anwendungsfach auch (auf fristgerechten Antrag hin) einmalig gewechselt werden. Im neuen Anwendungfach gilt ebenfalls, dass eine Prüfungsleistung zweimal wiederholt werden darf. Ein erneuter Wechsel des Anwendungsfachs ist ausgeschlossen.

Lehramt nach GymPO (Stand: 15. März 2019)

  • Alle Prüfungen können mindestens einmal wiederholt werden.
  • Falls eine Orientierungsprüfung gefordert wird (also in allen Varianten außer Erweiterungshaupt- oder -beifach), darf diejenige der beiden Klausuren zu "Analysis I" bzw. zu "Lineare Algebra I", die die Orientierungsprüfung darstellt, nur einmal wiederholt werden. Die andere der beiden Klausuren darf ein zweites Mal wiederholt werden.
  • Falls keine Orientierungsprüfung gefordert wird (also im Erweiterungshaupt- oder -beifach), darf eine der beiden Klausuren zu "Analysis I" bzw. zu "Lineare Algebra I" ein zweites Mal weiderholt werden.
  • In allen Fällen dürfen zwei weitere Prüfungsleistungen ein zweites Mal weiderholt werden.

Master of Education (Stand: 15. März 2019)

  • Die Prüfung im Modul "Mathematische Vertiefung" bzw. "Wissenschaftliches Arbeiten" und die Master-Arbeit dürfen einmal wiederholt werden.
  • Die Prüfungen in den Modulen "Erweiterung der Analysis" und "Fachdidaktik der mathematischen Teilgebiete" dürfen zweimal wiederholt werden.
  • Anstelle der Wiederholungsprüfung im Modul "Mathematische Vertiefung" darf (auf fristgerechten Antrag hin) auch einmalig die Veranstaltung, über die geprüft wird, gewechselt werden. Es gibt dann zwei Prüfungsversuche über die neue Veranstaltung.

Master of Education als Erweiterungsfach: Informationen folgen noch!

Master of Science (Stand: 15. März 2019)

  • Die Prüfungen in Seminar A, und Seminar B und die Master-Arbeit dürfen einmal wiederholt werden.
  • Die Prüfungen in den Modulen "Angewandte Mathematik", "Reine Mathematik", "Mathematik" und im Vertiefungsmodul dürfen einmal wiederholt werden; maximal eine davon auch ein zweites Mal.

Registrierung von Studienleistungen

Terminologie und Anleitung:

  • Studienleistungen werden registriert. Der Status erscheint auf der Leistungsübersicht und kann online im HISinOne-Account eingesehen werden:
    REG steht für 'registriert', BE für 'bestanden', NB für 'nicht bestanden'.
  • Die Nummern von Studienleistungen in HISinOne beginnen für Mathematik mit 07LE23SL- .
    Kurzanleitung zur Studienleistungsregistrierung siehe oben unter "Anleitung", ausführliche Anleitung im HISinOne-Wiki.
  • Eine Veranstaltungsbelegung ersetzt (außer bei BOK-Kursen des ZfS) nicht die Registrierung einer Studienleistung!

Auswirkungen:

  • Die Registrierung einer Studienleistung ist lediglich die Äußerung des Wunsches, eine gewisse Studienleistung zu erbringen. Sie verpflichtet nicht dazu, dies auch zu tun.
    Im B.Sc. wird durch die Registrierung einer Studienleistung im Anwendungsfach allerdings dieses Anwendungsfach verbindlich gewählt.
  • Ein Fehlen der Registrierung kann zu Problemen und Verzögerungen führen:
    (1) Eine bestandene, aber nicht-registrierte Studienleistung wird möglicherweise nicht dokumentiert. Nach einiger Zeit ist möglicherweise nicht mehr nachvollziehbar, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde.
    (2) Wenn die Studienleisztung eine Klausur enthält, die für andere Teilnehmer eine Prüfungsleistung ist, muss die Anwesenheit kontrolliert werden, um die Berechtigung der Teilnahme zu klären. Ein Fehlen der Registrierung kann zum Ausschluss von der Klausur führen. (Bei fachfremden Wahlmodulen kann ein Ausdruck der Leistungsübersicht mit der Registrierung hilfreich sein.)
  • Falls eine Studienleistung erbracht, aber nicht registriert wurde, liegt es in der Verantwortung der Studierenden, sich vom Dozenten (zeitnah!) eine Bestätigung der absolvierten Studienleistung geben zu lassen und diese beim Prüfungsamt zur Verbuchung einzureichen.
  • Studienleistungen werden typischerweise nicht benotet. In einigen Fällen ist die Möglichkeit vorhanden, Noten einzugeben. Falls Sie (z.B. in Hinblick auf einen späteren Fachwechsel) eine Note für eine Studienleistung brauchen, bitten Sie rechtzeitig den/die Dozent:in darum.
    Bei benoteten Studienleistungen erscheinen die Noten auf der Leistungsübersicht in Klammern.
  • Registrierte, aber nicht bestandene Studienleistungen bleiben zunächst auf der Leistungsübersicht stehen. Sie können bei Bedarf vom Prüfungsamt gelöscht werden.

Deregistrierung und Rücktritt von Studienleistungen

Da die Registrierung einer Studienleistung keine rechtliche Verbindlichkeit hat, sondern dazu dient, bestandene Studienleistungen im Campus-Management-System verbuchen zu können, kann die Löschung einer Registrierung jederzeit formlos im Prüfungsamt erfolgen. Weil man nicht bestandene Studienleistungen beliebig oft wiederholen kann (Ausnahme siehe unten), verliert man aber keinen Versuch, wenn man sich nicht abmeldet ("deregistriert"). Im Fall von Krankheit muss daher auch kein Attest eingereicht werden.

Ausnahme: Die Klausuren zu Analysis I und bzw. oder Lineare Algebra I können nur im Rahmen der Orientierungsleistungsfrist beliebig oft wiederholt werden. Sie haben daher Ähnlichkeit mit Prüfungsleistungen. Sofern Sie die Orientierungsleistung noch nicht bestanden haben, können Sie bei Krankheit ein Attest beim Prüfungsamt einreichen, da diese Information relevant sein könnte.

Wurde eine Studienleistung als nicht-bestanden verbucht, bleibt dieser Eintrag in der Leistungsübersicht bestehen, bis entweder die Studienleistung bestanden wird oder das Studium beendet ist. Dann werden nicht-bestandene Studienleistungen auf formlosen Antrag hin aus der Leistungsübersicht gelöscht.

Registrierung von Wiederholungsstudienleistungen

Das Prüfungsamt registriert Studierende nicht zu Nachklausuren oder Nachprüfungen, wenn es sich dabei um Studienleistungen handelt. Sie müssen dies selbst über HISinOne tun.
Dies gilt insbesondere für die Klausuren zu "Analysis I" und "Lineare Algebra I".