Besondere Regelungen für die Prüfungen zwischen 01.02. und 30.09.2022 (pdf),
insbesondere Freiversuchsregelung.
Zum Unterschied zwischen Abmeldung und Rücktritt siehe die
Allgemeinen Informationen zur Prüfungsanmeldung.
1) Fristen für einen Rücktritt von einer Prüfung
- Der Antrag auf Rücktritt von der Prüfung sollte unmittelbar nach Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt werden.
Im Krankheitsfall muss der Antrag samt Attest spätestens am dritten Tag nach der Prüfung im Prüfungsamt eingehen;
der Arztbesuch muss spätestens am Tag der Prüfung erfolgen.
- Ein Rücktritt nach absolvierter Prüfung ist nur in seltenen Ausnahmefällen genehmigungsfähig.
Hinweise zu akzeptierten und nicht akzeptierten Rücktrittsgründen finden Sie unter den
Allgemeinen Informationen zur Prüfungsanmeldung,
Formulare zum Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit auf der
Prüfungsamtsseite.
2a) Fristen für die nachträgliche Abmeldung von einer Prüfung
- Grundsätzlich kann man sich während des Anmeldezeitraums für Online-Anmeldungen
über eines der Campus-Management-Systeme auch wieder abmelden.
- Die Anmeldungen zu den mündlichen Prüfungen im M.Sc.-Studiengang,
die Anmeldung zur mündlichen Prüfung im Modul "Mathematische Vertiefung" des M.Ed.-Studiengangs
sowie die Anmeldungen zu einer Abschlussarbeit sind definitiv, eine spätere Abmeldung ist nicht möglich.
- Die Abmeldung von Prüfungsleistungen in Seminaren, im Proseminar und (im Lehramt nach GymPO)
im Fachdidaktikseminar ist nach Ende des Anmeldezeitraums nicht mehr möglich.
- Zu allen anderen studienbegleitende Prüfungen in den Mathematik-Studiengängen
kann man sich vom Erstversuch nach den im Folgenden beschriebenen Regeln bis eine Woche vor der Prüfung
schriftlich im Prüfungsamt des Mathematischen Instituts abmelden.
2b) Regeln für die nachträgliche Abmeldung von einer Prüfung
- Die Abmeldemöglichkeit besteht nur für den Erstversuch, nicht für Wiederholungsversuche.
(Ein genehmigter Rücktritt zählt nicht als Erstversuch.)
- Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen: entweder durch persönliche Abgabe im
Prüfungsamt oder auf dem Postweg durch einfaches Einschreiben.
Eine e-Mail reicht nicht; ebenso reicht es nicht, den Prüfer zu informieren.
- Die schriftliche Abmeldung muss spätestens am letzten Arbeitstag, der sieben Tage
vor der Prüfung liegt, im Prüfungsamt des Mathematischen Instituts
eingegangen sein. Als Arbeitstage zählen Montag bis Freitag (ohne Feiertage).
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Prüfungsamts.
- Falls das Prüfungsamt wegen Urlaub oder Krankheit nicht besetzt ist,
kann die Abmeldung ersatzweise im Dekanat oder beim Studiengangkoordinator
oder in einem Sekretariat abgegeben werden.
In Ausnahmefällen, bei denen niemand das Schreiben entgegennehmen kann
(zum Beispiel bei Prüfungen kurz nach der Weihnachtspause),
sollte sicherheitshalber zusätzlich eine e-Mail mit der Ankündigung der Abmeldung
an das Prüfungsamt und an den Prüfer geschickt werden.
- Die Abmeldung ist definitiv.
Eine nachträgliche Umentscheidung und Teilnahme an der Prüfung ist ausgeschlossen.