1) Fristen für einen Rücktritt von einer Prüfung
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Ein Antrag auf Rücktritt von der Prüfung sollte unmittelbar nach
Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt werden. Im
Krankheitsfall muss der Antrag samt Attest spätestens am dritten
Tag nach der Prüfung im Prüfungsamt eingehen; der Arztbesuch muss
spätestens am Tag der Prüfung erfolgen.
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Ein Rücktritt nach absolvierter Prüfung ist nur in ganz seltenen
Ausnahmefällen genehmigungsfähig.
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Bei einem genehmigten Rücktritt meldet das Prüfungsamt automatisch
zum nächstmöglichen Prüfungsversuch an.
Hinweise zu akzeptierten und nicht akzeptierten Rücktrittsgründen
finden Sie unter den
Allgemeinen Informationen zur Prüfungsanmeldung
, Formulare zum Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit auf der
Download-Seite
.
2a) Fristen für die Abmeldung von einer Prüfung
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Bei Online-Anmeldungen gilt, dass man sich während des
Anmeldezeitraums auch wieder abmelden kann.
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Die Anmeldungen zu den mündlichen Modulprüfungen in den
Master-Studiengängen (
im M.Ed. als Erweiterungsfach nur im Modul "Mathematische
Vertiefung" bzw. "Wissenschaftliches Arbeiten"
) sowie die Anmeldungen zu einer Abschlussarbeit sind definitiv:
Eine Abmeldung ist nicht möglich.
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In Seminaren und Proseminaren ist eine Abmeldung von
Prüfungsleistungen nach Ende des Anmeldezeitraums nicht mehr
möglich.
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Zu allen anderen studienbegleitende Prüfungen in den
Mathematik-Studiengängen kann man sich vom Erstversuch nach den
unter 2b) beschriebenen Regeln bis eine Woche vor der Prüfung
schriftlich im Prüfungsamt des Mathematischen Instituts abmelden.
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Eine Abmeldung setzt in den Stand zurück, als wäre man nie
angemeldet gewesen. Möchte man die Prüfung zu einem späteren
Zeitpunkt ablegen, muss man sich erneut und zu den vorgesehenen
Fristen anmelden. Eine Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung ist
typischerweise nicht möglich.
2b) Regeln für die nachträgliche Abmeldung von einer Prüfung
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Die Abmeldemöglichkeit besteht nur für den Erstversuch, nicht für
Wiederholungsversuche. (Ein genehmigter Rücktritt zählt nicht als
Erstversuch.)
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Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen: per E-Mail, Post oder
durch persönliche Abgabe im Prüfungsamt. Es reicht nicht aus, nur
den Prüfer zu informieren!
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Die schriftliche Abmeldung muss spätestens am letzten Arbeitstag,
der sieben Tage vor der Prüfung liegt, im
Prüfungsamt des Mathematischen Instituts
eingegangen sein. Als Arbeitstage zählen Montag bis Freitag (ohne
Feiertage). Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des
Prüfungsamts.
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Falls das Prüfungsamt wegen Urlaub oder Krankheit nicht besetzt
ist, kann die Abmeldung ersatzweise im Dekanat oder beim
Studiengangkoordinator oder in einem Sekretariat abgegeben werden.
In Ausnahmefällen, bei denen niemand das Schreiben entgegennehmen
kann (zum Beispiel bei Prüfungen kurz nach der Weihnachtspause),
sollte sicherheitshalber zusätzlich eine e-Mail mit der
Ankündigung der Abmeldung an das Prüfungsamt und an den Prüfer
geschickt werden.
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Die Abmeldung ist definitiv. Eine nachträgliche Umentscheidung und
Teilnahme an der Prüfung ist ausgeschlossen.