Prüfungen in den Mathematikstudiengängen: Anmeldefristen und Termine

Proseminare und fachwissenschaftliche Seminare:

  • Prüfungsanmeldung über HISinOne.
  • Frist: 01. 09. 2024 bis 09. 10. 2024
  • Bedingung: In der Vorbesprechung haben Sie einen Platz im Seminar und ein Vortragsthema bekommen.

Mündliche Prüfungen im M.Sc. und M.Ed.:

  • Schriftliche Anmeldung im Prüfungsamt.
  • Frist: bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung (nach individueller Terminvereinbarung mit dem Prüfer/der Prüferin).

Andere Mathematik-Prüfungen (inkl. Fachdidaktikseminaren, Lesekursen und mündlichen Prüfungen in Analysis/Linearer Algebra):

  • Prüfungsanmeldung bzw. Studienleistungsregistrierung über HISinOne.
  • Frist: 14. 10. 2024 bis 24. 01. 2024
    Meldung fehlender Anmeldemöglichkeiten bis spätestens 09. 01. 2025 an die Studiengangkoordination.
  • Abgabe der Prüferwünsche für die mündliche Prüfungen in Analysis bzw. Linearer Algebra: voraussichtlich Ende Januar 2025.
    Die Abgabe der Prüferwünsche ersetzt nicht die Prüfungsanmeldung!

Module anderer Fächer und Einrichtungen:

  • Für B.Sc. und M.Sc. gelten:
    • Module aus Wirtschaftswissenschaften, Technischer Fakultät, Physik, Biologie: Prüfungsanmeldung bzw. Studienleistungsregistrierung über HISinOne – ggf. nach rechtzeitiger Meldung an die Studiengangkoordination.
    • Module in Sonder-Anwendungsfächern: Schriftliche Anmeldung im Prüfungsamt des Mathematischen Instituts.
    • Andere Studienleistungen: In der Regel ist keine separate Registrierung erforderlich. Sie reichen nach absolvierter Leistung eine Bestätigung beim Prüfungsamt ein.
  • Frist: Es gelten die Fristen des anbietenden Fachs!
    Bis Ende November 2024: Mitteilung an die Studiengangkoordination, für welche fachfremden Wahlmodulen in HISinOne die Möglichkeit der Registrierung der Studienleistung eingerichtet werden muss.
  • Bemerkung: Zuständig für die Anmeldung/Registrierung/Verbuchung von Leistungen in den Anwendungsfächern und in fachfremden Wahlmodulen (B.sc./M.Sc.) ist trotzdem das Prüfungsamt des Mathematischen Institut: Wenden Sie sich bei Problemen nicht an das Prüfungsamt des anderen Faches!
  • Für das zweite Fach im Zwei-Hauptfächer-Bachelor/M.Ed., für die lehramtsspezifischen Studienelemente (Bildungswissenschaft, Schulpraxis) sowie für ZfS-Kurse gelten die Bedingungen und Fristen des jeweiligen Fachs bzw. der jeweils zuständigen Einrichtung.

1) Fristen für einen Rücktritt von einer Prüfung

  • Ein Antrag auf Rücktritt von der Prüfung sollte unmittelbar nach Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt werden. Im Krankheitsfall muss der Antrag samt Attest spätestens am dritten Tag nach der Prüfung im Prüfungsamt eingehen; der Arztbesuch muss spätestens am Tag der Prüfung erfolgen.
  • Ein Rücktritt nach absolvierter Prüfung ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen genehmigungsfähig.
  • Bei einem genehmigten Rücktritt meldet das Prüfungsamt automatisch zum nächstmöglichen Prüfungsversuch an.
Hinweise zu akzeptierten und nicht akzeptierten Rücktrittsgründen finden Sie unter den Allgemeinen Informationen zur Prüfungsanmeldung , Formulare zum Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit auf der Download-Seite .

2a) Fristen für die Abmeldung von einer Prüfung

  • Bei Online-Anmeldungen gilt, dass man sich während des Anmeldezeitraums auch wieder abmelden kann.
  • Die Anmeldungen zu den mündlichen Modulprüfungen in den Master-Studiengängen ( im M.Ed. als Erweiterungsfach nur im Modul "Mathematische Vertiefung" bzw. "Wissenschaftliches Arbeiten" ) sowie die Anmeldungen zu einer Abschlussarbeit sind definitiv: Eine Abmeldung ist nicht möglich.
  • In Seminaren und Proseminaren ist eine Abmeldung von Prüfungsleistungen nach Ende des Anmeldezeitraums nicht mehr möglich.
  • Zu allen anderen studienbegleitende Prüfungen in den Mathematik-Studiengängen kann man sich vom Erstversuch nach den unter 2b) beschriebenen Regeln bis eine Woche vor der Prüfung schriftlich im Prüfungsamt des Mathematischen Instituts abmelden.
  • Eine Abmeldung setzt in den Stand zurück, als wäre man nie angemeldet gewesen. Möchte man die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, muss man sich erneut und zu den vorgesehenen Fristen anmelden. Eine Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung ist typischerweise nicht möglich.

2b) Regeln für die nachträgliche Abmeldung von einer Prüfung

  • Die Abmeldemöglichkeit besteht nur für den Erstversuch, nicht für Wiederholungsversuche. (Ein genehmigter Rücktritt zählt nicht als Erstversuch.)
  • Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen: per E-Mail, Post oder durch persönliche Abgabe im Prüfungsamt. Es reicht nicht aus, nur den Prüfer zu informieren!
  • Die schriftliche Abmeldung muss spätestens am letzten Arbeitstag, der sieben Tage vor der Prüfung liegt, im Prüfungsamt des Mathematischen Instituts eingegangen sein. Als Arbeitstage zählen Montag bis Freitag (ohne Feiertage). Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Prüfungsamts.
  • Falls das Prüfungsamt wegen Urlaub oder Krankheit nicht besetzt ist, kann die Abmeldung ersatzweise im Dekanat oder beim Studiengangkoordinator oder in einem Sekretariat abgegeben werden.
    In Ausnahmefällen, bei denen niemand das Schreiben entgegennehmen kann (zum Beispiel bei Prüfungen kurz nach der Weihnachtspause), sollte sicherheitshalber zusätzlich eine e-Mail mit der Ankündigung der Abmeldung an das Prüfungsamt und an den Prüfer geschickt werden.
  • Die Abmeldung ist definitiv. Eine nachträgliche Umentscheidung und Teilnahme an der Prüfung ist ausgeschlossen.

Klausurtermine:

  • Die Klausurtermine werden in der Regel in den ersten Veranstaltungswochen bekanntgegeben. Die Klausuren finden meistens in der vorlesungsfreien Zeit bis Semesterende statt, in Einzelfällen auch in der letzten Vorlesungswoche.
  • Im August gibt es eine dreiwöchige prüfungsfreie Phase (in etwa die letzten drei Augustwochen).
  • Prüfungsplan

Mündliche Prüfungen

  • Analysis und Lineare Algebra:
    • Die mündlichen Prüfungen in Analysis und in Linearer Algebra (Bachelor-Studiengänge und M.Ed. als Erweiterungsfach) werden in der Regel Anfang April und Anfang Oktober abgenommen – etwa drei Wochen vor bis eine Woche nach Vorlesungsbeginn. Jede:r Prüfer:in hat einen eigenen Prüfungszeitraum von etwa einer Woche.
    • Der Prüfungsplan wird etwa einen Monat vor den ersten Prüfungen veröffentlicht (Eintrag in HISinOne). Die Prüfungen finden üblicherweise im Büro des Prüfers/der Prüferin statt.
  • M.Sc.- und M.Ed.-Studiengang:
    • Bitte vereinbaren Sie die Prüfungstermine individuell mit den Prüfer:inne:n. Die schriftliche Anmeldung der Prüfung muss spätestens drei Wochen vor der Prüfung im Prüfungsamt abgegeben werden.
  • Andere mündliche Prüfungen:
    • Hierfür gelten die Regeln für Klausuren.

Seminare und Proseminare:

  • Der Prüfungstermin in Seminaren und Proseminaren ist der Tag des Prüfungsvortrags und wird in der Regel bei der Vorbesprechung festgelegt.