Masterstudiengang Lehramt Gymnasium - dual (PO 2024)

Der Studiengang wurde zum WS 24/25 als Modellprojekt des Landes Baden-Württemberg an der Universität Freiburg eingerichtet. Absolventinnen und Absolventen eines Fachbachelorstudiums in Physik oder Informatik können sich innerhalb von insgesamt drei Jahren (4 Semester Studium an der UFR, ein Jahr verkürzter Vorbereitungsdienst) zur Lehrkraft für Mathematik und Physik bzw. Mathematik und Informatik ausbilden lassen. Das Projekt ist auf drei Jahrgänge befristet.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren und der Studienorganisation (Belegung, Prüfungsanmeldung, detaillierter Modulplan, etc) wenden Sie sich bitte an die Studiengangkoordination Duales Lehramt . Einige Fragen beantwortet auch das FAQ.

Hintergrund

Zum Wintersemester 2024/2025 führt Baden-Württemberg im Rahmen eines Modellversuchs in Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart duale lehramtsbezogene Masterstudiengänge ein. Diese bestehen aus einem viersemestrigen Masterstudium in enger Zusammenarbeit von Hochschulen und Seminaren mit umfangreichen Praxisphasen. An die lehramtsbezogenen dualen Masterstudiengänge schließt sich ein verkürzter Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung an. Damit bietet das Land einen neuen Weg ins Lehramt an. Der duale lehramtsbezogene Master richtet sich an Absolventinnen und Absolventen einschlägiger Fachbachelorstudiengänge ohne lehramtsbezogene Elemente, die Lehrerin bzw. Lehrer werden möchten.

Die Universität Freiburg bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Seminar für die Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg einen dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang mit 20 Studienanfängerplätzen für das Lehramt Gymnasium mit den Fächerkombinationen Physik – Mathematik oder Informatik – Mathematik an.

Auf diesem Weg können Sie bereits nach drei Jahren eine Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium erwerben:

  • In das viersemestrige Masterstudium (Regelstudienzeit) sind Inhalte aus dem klassischen Vorbereitungsdienst inklusive Praxisanteilen, die in enger Abstimmung zwischen Seminar und Schule stattfinden, integriert.
  • An das Masterstudium schließt sich ein auf ein Jahr verkürzter Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung an.

Das Studium wird im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses (kein Arbeitsverhältnis, kein Beamtenverhältnis) zum Land Baden-Württemberg durchlaufen. Die Einstellung in das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis ist Voraussetzung, um einen dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang absolvieren zu können. Vorgesehen ist eine Unterhaltsbeihilfe, die in etwa 60 Prozent des Anwärtergrundbetrages für das jeweilige Lehramt entspricht. Informationen zum Bewerbungsverfahren, Studienaufbau etc. erfragen Sie gerne bei der Studiengangkoordination.

Die offizielle Seite des Service Center Studium enthält noch mehr Links zu offiziellen Dokumenten.

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Auswahlsatzung

Diese Ordnung regelt das Zulassungsverfahren.

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Studien- und Prüfungsordnung

Hier sind grundlegende Regularien dieses Studienganges festgehalten.

Unterlagen das Rechtsverhältnis zum Land Baden-Württemberg betreffend

Um in das genannte öffentlich-rechtliche Rechstverhältnis eingestellt werden zu können, ist eine Bewerbung beim Regierungspräsidium Freiburg erforderlich. Die Bewerbungsfrist ist der 15.07. des Jahres des Studienbeginns, es sind dabei folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Lebenslauf tabellarisch und mit Angaben über den Bildungsweg und Berufstätigkeiten
  2. Abiturzeugnis (in beglaubigter Form)
  3. Nachweis über den Fachbachelorabschluss (in beglaubigter Form)
  4. Zulassungsbescheid zum dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang der Hochschule (in beglaubigter Form oder im Original)
  5. eine Erklärung, ob und wo bereits ein Antrag auf Einstellung in ein Rechtsverhältnis für den dualen lehramtsbezogenen Master oder ein Antrag auf Zulassung zu einem Vorbereitungsdienst für ein Lehramt gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet worden ist, gegebenenfalls in welchem Umfang
  6. Personalausweis oder Reisepass (in beglaubigter Form)
  7. Erklärung betreffend Vorstrafen (Vorlage zum Download)
  8. Erklärung und Belehrung zur Verfassungstreue (Vorlage zum Download)
  9. aktueller Nachweis über den Masernschutz (Vorlage zum Download)
  10. Nachweis über Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, nicht älter als 2 Jahre) (im Original oder als beglaubigte Kopie)
  11. Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE)
  12. Immatrikulationsbescheid bis spätestens zum 15.10. des Jahres des Studienbeginns