Bei Fragen zu der Studienorganisation (Belegung, Prüfungsanmeldung, detaillierter Modulplan, etc) wenden Sie sich bitte an die Studiengangkoordination Duales Lehramt . Einige Fragen beantwortet auch das FAQ.
Der Studiengang ist erster Bestandteil einer dreijährigen Ausbildung zum Informatik/Mathematik bzw. Physik/Mathematik-Lehrer*in. Nach dem Master-Abschluss nach zwei Jahren folgt eine vom SAF Freiburg verantwortete Ausbildungsphase. Studierende befinden sich in einem vergüteten Rechtsverhältnis.
Zu Zulassungsbedingungen und Auswahlkriterien berät die Studiengangkoordination
Zum Wintersemester 2024/2025 führt Baden-Württemberg im Rahmen eines Modellversuchs in Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart duale lehramtsbezogene Masterstudiengänge ein. Diese bestehen aus einem viersemestrigen Masterstudium in enger Zusammenarbeit von Hochschulen und Seminaren mit umfangreichen Praxisphasen. An die lehramtsbezogenen dualen Masterstudiengänge schließt sich ein verkürzter Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung an. Damit bietet das Land einen neuen und zusätzlichen Weg ins Lehramt an. Der duale lehramtsbezogene Master richtet sich an Absolventinnen und Absolventen einschlägiger Fachbachelorstudiengänge ohne lehramtsbezogene Elemente, die Lehrerin bzw. Lehrer werden möchten.
Die Universität Freiburg bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Seminar für die Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg einen dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang mit 20 Studienanfängerplätze fürs Lehramt Gymnasium mit den Fächerkombinationen Physik – Mathematik oder Informatik – Mathematik an.
Auf diesem Weg können Sie bereits nach drei Jahren eine Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium erwerben:
Das Studium wird im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses (kein Arbeitsverhältnis, kein Beamtenverhältnis) zum Land Baden-Württemberg durchlaufen. Die Einstellung in das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis ist Voraussetzung, um einen dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang absolvieren zu können. Vorgesehen ist eine Unterhaltsbeihilfe, die in etwa 60 Prozent des Anwärtergrundbetrages für das jeweilige Lehramt entspricht. Die Einrichtung des dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengangs steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Abstimmung mit dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und der Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlagen für eine Vergütung der Studierenden. Informationen zum Bewerbungsverfahren, Studienaufbau etc. erfragen Sie gerne bei der Studiengangkoordination.
Die offizielle Seite des Service Center Studium enthält noch mehr Links zu offiziellen Dokumenten.
Diese Ordnung regelt das Zulassungsverfahren.
Vorläufige Version.
Um in das genannte öffentlich-rechtliche Rechstverhältnis eingestellt werden zu können, ist eine Bewerbung beim Regierungspräsidium Freiburg erforderlich. Die Bewerbungsfrist ist der 15.07. des Jahres des Studienbeginns, es sind dabei folgende Unterlagen einzureichen: