Prüfungen: Begriffe und Regeln
Vor jeder Prüfung muss man sich (rechtzeitig!) zu dieser Prüfung anmelden – teils über das Campus-Management-System HISinOne teils schriftlich über das Prüfungsamt.
Studienleistungen, die man absolvieren möchte, muss man in der Regel über HISinOne registrieren, damit sie verbucht werden können. Belegungen von Veranstaltungen reichen dafür nicht aus.
Bei Rückfragen oder Problemen können Sie sich gerne an die Studienberatung oder das Prüfungsamt wenden. Geben Sie dabei grundsätzlich Ihren Studiengang und Ihre Matrikelnummer an.
Die Informationen auf dieser Seite gelten nur das Fach Mathematik. Juristisch bindend sind stets die aktuellen Regelungen der jeweiligen Prüfungsordnung.
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 20.01.2025 um 18:00:47.
Testen Sie stets rechtzeitig (d.h. spätestens zwei Wochen vor Ende der Anmeldefrist), ob die Anmeldung funktioniert, und wenden Sie sich andernfalls umgehend an das Prüfungsamt oder die Studiengangkoordination.
Typische Schwierigkeiten: - Gehen Sie zur Anmeldung von Prüfungen und Registrierung von Studienleistungen über den Studienplaner, nicht über das Vorlesungsverzeichnis! - Die Möglichkeit der Registrierung von Studienleistungen in fachfremden Wahlmodulen wird nach Bedarf eingerichtet, ebenso Anmeldung bzw. Registrierung in Sondersituationen. Wenden Sie sich rechtzeitig an die Studiengangkoordination bzw. das Prüfungsamt! - Falls eine Veranstaltung in mehreren Modulen verwendet werden kann, muss die Anmeldemöglichkeit ggf. erst eingeblendet werden. Die Belegung einer Veranstaltung in einem Modul blockiert zudem die Prüfungsanmeldung bzw. Studienleistungsregistrierung anderer Veranstaltungen in diesem Modul.
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 20.01.2025 um 18:04:17.
Sollten Sie zu einer angemeldeten Prüfung wegen Krankheit oder aus einem anderen wichtigen Grund (etwa wegen einer gleichzeitigen anderen Prüfung) verhindert sein, müssen Sie unverzüglich einen Antrag auf Genehmigung des Rücktritts von der Prüfung an den Fachprüfungsausschuss stellen. Dem Antrag muss ein Nachweis über den Rücktrittsgrund beigelegt werden; im Fall von Krankheit ein ärztliches Attest (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 20.01.2025 um 18:18:33.
Biologie / Chemie / Geografie / Informatik / kath. Theologie / Physik / Sport / Wirtschaftswissenschaften / Sprachen, Geschichte, Philosophie, Politik: Gemeinsame Kommission (GeKo)
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 20.01.2025 um 19:37:43.
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 20.01.2025 um 19:52:00.
Wahlmodule sind als Studienleistung zu erbringen: Dies bedeutet, dass die normalerweise zur Veranstaltung geforderte Prüfungsleistung in eine Studienleistung umgewandelt wird (und nicht, dass sie entfällt)! Wenn z.B. ein Informatik-Modul "Programmieren in Python" im Informatik-Studiengang eine Studienleistung in den Übungen und eine Klausur als Prüfungsleistung fordert, müssen Sie in "Programmieren in Python" als fachfremdem Wahlmodul sowohl die Übungen als auch die Klausur bestehen, nur dass beides als Studienleistung behandelt wird.
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 20.01.2025 um 19:54:57.
In einigen Fächern, insbesondere in Wirtschaftswissenschaften und an der Technischen Fakultät, ist eine Registrierung der Studienleistung in HISinOne erforderlich, um an den Klausuren teilnehmen zu dürfen. Die Möglichkeit zur Registrierung wird allerdings nur bei Bedarf eingereichtet. Wenden Sie sich frühzeitig an die Studiengangkoordination des Mathematischen Instituts.
Nehmen Sie sicherheitshalber zur Klausur einen Ausdruck Ihrer Leistungsübersicht mit der Registrierung mit.
Sie können auch eine Bescheinigung über absolvierte Studienleistungen (mit Angabe der ECTS-Punkte) beim Prüfungsamt des Mathematischen Instituts zur Verbuchung einreichen. Bitte klären Sie in Zweifelsfällen im Vorfeld, ob die Leistung angerechnet werden kann.
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 20.01.2025 um 19:56:58.
Bei Wahl der Profillinie Finanzmathematik im M.Sc. müssen im Bereich der Wahlmodule mindestens 18 ECTS-Punkte in Wirtschaftswissenschaften absolviert werden. Nähere Informationen, insbesondere über die zulässigen Module, auf der Informationsseite zur Proffilline.
Eine fristgerechte Anmeldung über HISinOne ist notwendig; die Anmeldefrist richtet sich nach der Anmeldefrist des Master of Economics .
Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen an die Studiengangkoordination oder das Prüfungsamt des Mathematischen Instituts.
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 27.01.2025 um 15:28:12.
Die Belegung einer Veranstaltung ist lediglich die Äußerung des Wunsches, daran teilzunehmen. Sie verpflichtet nicht dazu, dies auch zu tun. Bei ZfS-Kursen kann die Nicht-Teilnahme allerdings zu zeitweiser Sperrung führen, siehe Teilnahmebedingungen des ZfS.
In manchen Veranstaltungen ist eine Belegung erwünscht oder sogar erforderlich, um an der Veranstaltung teilnehmen zu dürfen. Belegungen sind außerdem nötig für: - die Verteilung auf Übungsgruppen; - die Teilnahme an der online-Evaluation von Veranstaltungen; - ggf. um automatisch in einen ILIAS-Kurs zur Veranstaltung übernommen zu werden.
Falls die Veranstaltung in einem Studiengang in mehreren Modulen verwendet werden kann, muss für die Belegung bereits ein Modul ausgesucht werden. Dieses gewählte Modul ist dann in der Regel durch die Belegung für die Anmeldung von Prüfungen bzw. Registrierung von Studienleistungen anderer Veranstaltungen blockiert. Im M.Sc.-Studiengang ist daher ein eigene "Belegkonto" für Belegungen eingerichtet, um sich nicht bei der Belegung bereits auf ein Modul festlegen zu müssen. In anderen Fällen können Sie sich an die Studiengangkoordination oder das Prüfungsamt wenden, um Belegungen umzubuchen.
Im B.Sc. wird durch Belegungen noch kein (Standard-)Anwendungsfach festgelegt, sondern erst durch Anmeldungen von Prüfungen oder Registrieren von Studienleistungen. Belegungen können durch die Studiengangkoordination oder das Prüfungsamt umgebucht werden.
Der Status "belegt" erscheint nicht auf der Leistungsübersicht, kann aber online im HISinOne-Account eingesehen werden. Dabei werden folgende Abkürzungen verwendet: - BW: Belegwunsch abgegeben - TA: Teilnahme akzeptiert - TNA: Teilnahme abgelehnt
Während der Belegphase kann man auf gleichem Weg eine Belegung wieder rückgängig machen. Da eine Belegung im Regelfall keine negativen Auswirkungen hat, gibt es darüber hinaus kein formalisiertes Verfahren, um eine Belegung rückgängig zu machen. Eine Ausnahme stellen BOK-Kurse dar: Belegungen ohne Teilnahme können hier zu Sperrungen führen. Beachten Sie für diesen Fall die Teilnahmebedingungen des ZfS. und die Hinweise zur Abmeldung.
Bei kleinen Veranstaltungen (wie auch Tutoraten) ist es allerdings ein Gebot der Höflichkeit, die Dozent:in darüber zu informieren, wenn man sich im laufenden Lehrbetrieb entscheidet, die Veranstaltung nicht mehr zu besuchen.
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 29.01.2025 um 23:31:27.
Vorlesungen und Übungen dürfen beliebig oft besucht werden; eine Belegung im Vorsemester verhindert normalerweise nicht eine erneute Belegung. Falls dies doch der Fall sein sollte, melden Sie sich bitte bei der Studiengangkoordination! Übungen dürfen auch wiederholt werden, wenn die Studienleistung in den Übungen berets bestanden ist. Als Vorbereitung für eine Klausur ist dies – insbesondere im Wiederholungsfall – sogar sehr zu raten.
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 29.01.2025 um 23:59:04.
Die Nummern von Prüfungsleistungen in HISinOne beginnen für Mathematik mit "07LE23PL-".
Der Status erscheint auf der Leistungsübersicht und kann online im HISinOne-Account eingesehen werden: - ZU: zugelassen - ZUV: unter Vorbehalt zugelassen - NZU: nicht zugelassen
Zulassung unter Vorbehalt bedeutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie im HISinOne-Wiki.
Eine Veranstaltungsbelegung kann nie eine Prüfungsanmeldung ersetzen!
Die Abmeldung von einer Prüfung setzt in den Stand vor der Anmeldung zurück, als wäre man nie angemeldet gewesen (das "Prüfungsrechtsverhältnis" ist aufgelöst). Insbesondere besteht danach keine Verpflichtung, die Prüfung zu einem festen späteren Zeitpunkt abzulegen, und es geht kein Prüfungsversuch verloren.
Eine Abmeldung ist nur vor dem Erstversuch der Prüfung möglich. Ein genehmigter Rücktritt zählt nicht als Prüfungsversuch, eine nicht angetretene Prüfung ohne genehmigten Rücktritt aber schon.
Beachten Sie die Abmeldefristen.
Möchte man nach einer erfolgten Abmeldung die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, muss man sich im regulären Anmeldeverfahren erneut anmelden. Die Teilnahme an Nachklausuren oder Nachprüfung zu einzelnen Vorlesungen ist daher in der Regel nicht möglich.
Ein Rücktritt von einer Prüfung ist in der juristischen Terminologie der Prüfungsordnung jedes Fernbleiben von einer Prüfung, zu der man angemeldet und zugelassen ist. Wenn der Rücktritt nicht genehmigt wird, zählt dies als nicht bestandene Prüfung. Wenn der Rücktritt genehmigt wird, zählt die Prüfung dagegen nicht als Fehlversuch. Die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung (also das Prüfungsrechtsverhältnis) bleibt im Fall eines genehmigten Rücktritts bestehen und wird auf den nächsten Prüfungstermin verschoben, üblicherweise im nächsten Semester.
Zur Genehmigung eines Rücktritts muss ein begründeter Antrag an den Fachprüfungsausschuss gestellt werden, mit geeignetem Nachweis der Gründe.
Nach einem Rücktritt muss man die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt absolvieren (in der Regel im Folgesemester). Die Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin wird vom Prüfugnsamt vorgenommen.
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 29.01.2025 um 23:24:34.
Die Nummern von Studienleistungen in HISinOne beginnen für Mathematik mit "07LE23SL-".
Der Status erscheint auf der Leistungsübersicht und kann online im HISinOne-Account eingesehen werden: - REG: 'registriert ', - BE für 'bestanden' - NB für 'nicht bestanden'.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie im HISinOne-Wiki.
Eine Veranstaltungsbelegung ersetzt (außer bei BOK-Kursen des ZfS) nicht die Registrierung einer Studienleistung!
Die Registrierung einer Studienleistung ist lediglich die Äußerung des Wunsches, eine gewisse Studienleistung zu erbringen. Sie verpflichtet nicht dazu, dies auch zu tun. Im B.Sc. wird durch die Registrierung einer Studienleistung im Anwendungsfach allerdings dieses Anwendungsfach verbindlich gewählt.
Ein Fehlen der Registrierung kann zu Problemen und Verzögerungen führen: - Eine bestandene, aber nicht-registrierte Studienleistung wird möglicherweise nicht dokumentiert. Nach einiger Zeit ist möglicherweise nicht mehr nachvollziehbar, dass die Leistung tatsächlich erbracht wurde. - Wenn die Studienleistung eine Klausur enthält, die für andere Teilnehmer eine Prüfungsleistung ist, muss die Anwesenheit kontrolliert werden, um die Berechtigung der Teilnahme zu klären. Ein Fehlen der Registrierung kann zum Ausschluss von der Klausur führen. (Bei fachfremden Wahlmodulen kann ein Ausdruck der Leistungsübersicht mit der Registrierung hilfreich sein.) - Falls eine Studienleistung erbracht, aber nicht registriert wurde, liegt es in der Verantwortung der Studierenden, sich vom Dozenten (zeitnah!) eine Bestätigung der absolvierten Studienleistung geben zu lassen und diese beim Prüfungsamt zur Verbuchung einzureichen.
Studienleistungen werden typischerweise nicht benotet. In einigen Fällen ist die Möglichkeit vorhanden, Noten einzugeben. Falls Sie (z.B. in Hinblick auf einen späteren Fachwechsel) eine Note für eine Studienleistung brauchen, bitten Sie rechtzeitig den/die Dozent:in darum.
Bei benoteten Studienleistungen erscheinen die Noten auf der Leistungsübersicht in Klammern.
Registrierte, aber nicht bestandene Studienleistungen bleiben zunächst auf der Leistungsübersicht stehen. Sie können bei Bedarf vom Prüfungsamt gelöscht werden.
Da die Registrierung einer Studienleistung keine rechtliche Verbindlichkeit hat, sondern dazu dient, bestandene Studienleistungen im Campus-Management-System verbuchen zu können, kann die Löschung einer Registrierung jederzeit formlos im Prüfungsamt erfolgen. Weil man nicht bestandene Studienleistungen beliebig oft wiederholen kann (Ausnahme siehe unten), verliert man aber keinen Versuch, wenn man sich nicht abmeldet ("deregistriert"). Im Fall von Krankheit muss daher auch kein Attest eingereicht werden.
Ausnahme: Die Klausuren zu Analysis I und bzw. oder Lineare Algebra I können nur im Rahmen der Orientierungsleistungsfrist beliebig oft wiederholt werden. Sie haben daher Ähnlichkeit mit Prüfungsleistungen. Sofern Sie die Orientierungsleistung noch nicht bestanden haben, können Sie bei Krankheit ein Attest beim Prüfungsamt einreichen, da diese Information relevant sein könnte.
Wurde eine Studienleistung als nicht-bestanden verbucht, bleibt dieser Eintrag in der Leistungsübersicht bestehen, bis entweder die Studienleistung bestanden wird oder das Studium beendet ist. Dann werden nicht-bestandene Studienleistungen auf formlosen Antrag hin aus der Leistungsübersicht gelöscht.
Zuletzt bearbeitet von Carl Wanninger am 29.01.2025 um 23:57:51.
Das Prüfungsamt registriert Studierende nicht zu Nachklausuren oder Nachprüfungen, wenn es sich dabei um Studienleistungen handelt. Sie müssen dies selbst über HISinOne tun. Dies gilt insbesondere für die Klausuren zu "Analysis I" und "Lineare Algebra I".
Mit Ausnahme der Klausuren zu "Analysis I" und "Lineare Algebra I" können alle Studienleistungen beliebig oft wiederholt werden. Wiederholungen bestandener Leistungen zur Notenverbesserung sind ausgeschlossen.