Masterstudiengang Lehramt Gymnasium - dual (PO 2024)

Der Studiengang wurde zum WS 24/25 als Modellprojekt des Landes Baden-Württemberg an der Universität Freiburg eingerichtet. Absolventinnen und Absolventen eines Fachbachelorstudiums in Physik oder Informatik können sich innerhalb von insgesamt drei Jahren (4 Semester Studium an der UFR, ein Jahr verkürzter Vorbereitungsdienst) zur Lehrkraft für Mathematik und Physik bzw. Mathematik und Informatik ausbilden lassen. Das Projekt ist auf drei Jahrgänge befristet, die Studiengang ist zulassungsbeschränkt auf 20 Studienplätze pro Jahrgang.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren und der Studienorganisation (Belegung, Prüfungsanmeldung, detaillierter Modulplan, etc) wenden Sie sich bitte an die Studiengangkoordination Duales Lehramt. Einige Fragen beantwortet auch das FAQ.

Zuletzt bearbeitet von Susanne Knies am 17.01.2025 um 11:49:20.

Zuletzt bearbeitet von Susanne Knies am 17.01.2025 um 15:24:32.

(A) Zulassungsvoraussetzungen

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt, pro Jahrgang stehen maximal 20 Studienplätze zur Verfügung. Eine Zulassung in höhere Fachsemester ist nicht möglich. Die genauen Regelungen finden sich in der rechtlich bindenden Auswahlsatzung. Wir fassen die wichtigsten Zulassungsvoraussetzungen hier zusammen:

  1. Ein erster Abschluss an einer deutschen Hochschule in einem mindestens sechsemestrigen Bachelorstudiengang in den Fachrichtungen Physik oder Informatik oder einen gleichwertigen mindestens dreijährigen Studiengang an einer deutschen oder ausländischen Hochschule.
  2. Der unter 1. genannte Abschluss muss fachwissenschaftliche Kenntnisse und Kompetenzen in Informatik oder Physik vermitteln, wie sie im polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Studiengang und im Studiengang Master of Education für das Lehramt an Gymnasien in den Fächern Informatik bzw. Physik erworben werden. Zudem muss der Abschluss mindestens 30 ECTS-Punkte aus fachwissenschaftlichen Lehrveranstaltungen in Mathematik enthalten.
  3. Bewerberinnen und Bewerber dürfen nicht in einem Master-of-Education-Studiengang, der für das Lehramt an Gymnasien qualifiziert, in einem der Fächer Physik, Informatik oder Mathematik den Prüfungsanspruch verloren haben oder die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in einem der genannten Fächer endgültig nicht bestanden haben.
  4. Sprachkenntnisse: Niveau C1 in Deutsch ( akzeptierte Nachweise ).

(B) Fristen und Ablauf des Bewerbungsverfahrens an UFR und RP Freiburg

Das duale Studium findet im Rahmen eines Rechtsverhältnisses mit dem Land Baden-Württemberg statt. Daher ist eine Bewerbung an der UFR um den Studienplatz und zusätzlich eine Bewerbung beim Regierungspräsidium Freiburg (RP) um das Rechtsverhältnis erforderlich. Der Ablauf ist wie folgt:

  1. 01. bis 31. Mai: Bewerbung an der UFR um den Studienplatz. Zulassungsbescheide werden unter dem Vorbehalt der Einstellung in das Rechtsverhältnis erstellt.
  2. bis 15. Juli: Bewerbung beim Regierungspräsidium Freiburg um Einstellung in das Rechtsverhältnis. Hierbei wird der vorläufige Zulassungsbescheid der UFR vorgelegt.
  3. bis 30. August: Vorlage des Einstellungsbescheides des Regierungspräsidiums bei der UFR.

(C) Für die Bewerbung an der UFR benötigte Dokumente

  1. Eine Leistungsübersicht (transcript of records ) oder alternative Darstellung der bisherigen Studieninhalte, ggf. mit Übersetzung,
  2. das Zeugnis des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses, der Grundlage für den Zugang zum Master-Studium ist, ggf. mit Übersetzung,
  3. die Bestätigung über die Teilnahme am Lehrerorientierungstest ( CCT-Test ),
  4. ein tabellarischer Lebenslauf,
  5. Nachweise über die Beratungsgespräche gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 7 der Auswahlsatzung,
  6. ggf. Nachweise über eine praktische Tätigkeit gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 2 und 3 bzw. über eine abgeschlossenen Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Masterstudium gemäß § 7 Absatz 2 Nr. 4 und 5,
  7. gegebenenfalls geeignete Nachweise über Deutschkenntnisse,
  8. das unterschriebene (von HISinOne erzeugte) Bestätigungsformular.

Zur Terminvereinbarung für die unter Punkt 5. genannten Beratungsgespräche wenden Sie sich bitte an Studiengangkoordiantion.

(D) Bewerbungsablauf an der UFR

  1. Falls Sie nicht schon an der Universität Freiburg studieren, müssen sich zunächst als Studienbewerber im Campus-Management-System HISinOne registrieren.
  2. Bereiten Sie alle Bewerbungsunterlagen als pdf- oder jpg-Dateien vor (siehe Liste, maximal 5 MB pro Datei). Bitte benennen Sie die Dateien mit Ihrem Nachnamen und der Art des Dokuments, z. B. Mueller-Leistungsuebersicht.pdf .
  3. Ab Beginn der Bewerbungsfrist können Sie Ihre Bewerbung (den „Antrag auf Zulassung“) in HISinOne eingeben. Laden Sie dabei die nötigen Dokumente hoch. Die Originale müssen bei der Einschreibung vorgelegt werden.
  4. Am Ende der Eingabe wird ein Bestätigungsformular erzeugt, das Sie ausdrucken, unterschreiben, einscannen und hochladen müssen.
  5. Vergessen Sie nicht, die Bewerbung (den Antrag auf Zulassung) auch abzuschicken! Es reicht nicht, die Dokumente nur hochzuladen.
  6. Die Bewerbung wird fachlich von der Zulassungskommission geprüft, die Entscheidungen werden ca. zwei Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist mitgeteilt.

(E) Bewerbung am RP

Sobald Sie einen vorläufigen Zulassungsbescheid der UFR haben, bewerben Sie sich beim RP Freiburg um das Rechtsverhältnis. Die Details hierzu finden Sie im Abschnitt Vergütetes Rechtsverhältnis.

Zuletzt bearbeitet von Susanne Knies am 17.01.2025 um 15:25:22.

Das Rechtsverhältnis zum Land Baden-Württemberg

Das duale Lehramtsbezogenen Masterstudium findet im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses zum Land Baden-Württemberg statt. Dieses ist in der Stufenausbildungsverordnung (StufenVO) geregelt. Die monatliche Unterhaltsbeihilfe beträgt 60% des Anwärtergrundbetrags des jeweiligen Lehramts. Die einstellende Behörde ist das Regierungspräsidium Freiburg (RPF).

Bewerbung um das Rechtsverhältnis

Um in das genannte öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis eingestellt werden zu können, ist eine Bewerbung beim Regierungspräsidium Freiburg erforderlich. Die Bewerbungsfrist ist der 15.07. des Jahres des Studienbeginns, es sind dabei folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Lebenslauf tabellarisch und mit Angaben über den Bildungsweg und Berufstätigkeiten
  2. Abiturzeugnis (in beglaubigter Kopie)
  3. Nachweis über den Fachbachelorabschluss (in beglaubigter Kopie)
  4. Zulassungsbescheid zum dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang der Hochschule (in beglaubigter Form oder im Original)
  5. eine Erklärung, ob und wo bereits ein Antrag auf Einstellung in ein Rechtsverhältnis für den dualen lehramtsbezogenen Master oder ein Antrag auf Zulassung zu einem Vorbereitungsdienst für ein Lehramt gestellt oder ein Vorbereitungsdienst ganz oder teilweise abgeleistet worden ist, gegebenenfalls in welchem Umfang
  6. Personalausweis oder Reisepass (in beglaubigter Kopie)
  7. Erklärung betreffend Vorstrafen (Vorlage zum Download)
  8. Erklärung und Belehrung zur Verfassungstreue (Vorlage zum Download)
  9. aktueller Nachweis über den Masernschutz (Vorlage zum Download)
  10. Nachweis über Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe (mind. 9 Unterrichtseinheiten, nicht älter als 2 Jahre) (im Original oder als beglaubigte Kopie)
  11. Erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE)
  12. Immatrikulationsbescheid bis spätestens zum 15.10. des Jahres des Studienbeginns

Zuletzt bearbeitet von Peter Pfaffelhuber am 12.12.2024 um 21:52:52.

Zuletzt bearbeitet von Susanne Knies am 16.01.2025 um 15:08:34.

(A) Schulpraktikum I

Termine für Studienbeginn WS 25/26

  • Einführungswoche am SAF: 08.09.25 - 12.09.25
  • Schulpraktikum I: 13.09.25 - 10.10.25

(B) Schulpraktikum II

Termine für Studienbeginn WS 24/25

  • Schulpraktikum II: 17.02. - 28.03.25
  • Fasnachtsferien: 03.03. - 07.02.25

(C) Schulpraktikum III

  • tba

Zuletzt bearbeitet von Peter Pfaffelhuber am 12.12.2024 um 21:52:26.

Die offizielle Seite des Service Center Studium enthält noch mehr Links zu offiziellen Dokumenten.

...

Auswahlsatzung

Diese Ordnung regelt das Zulassungsverfahren.

...

Studien- und Prüfungsordnung

Hier sind grundlegende Regularien dieses Studienganges festgehalten.

Zuletzt bearbeitet von Peter Pfaffelhuber am 25.12.2024 um 18:12:16.

Hintergrund

Zum Wintersemester 2024/2025 führt Baden-Württemberg im Rahmen eines Modellversuchs in Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart duale lehramtsbezogene Masterstudiengänge ein. Diese bestehen aus einem viersemestrigen Masterstudium in enger Zusammenarbeit von Hochschulen und Seminaren mit umfangreichen Praxisphasen. An die lehramtsbezogenen dualen Masterstudiengänge schließt sich ein verkürzter Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung an. Damit bietet das Land einen neuen Weg ins Lehramt an. Der duale lehramtsbezogene Master richtet sich an Absolventinnen und Absolventen einschlägiger Fachbachelorstudiengänge ohne lehramtsbezogene Elemente, die Lehrerin bzw. Lehrer werden möchten.

Die Universität Freiburg bietet in enger Zusammenarbeit mit dem Seminar für die Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg einen dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang mit 20 Studienanfängerplätzen für das Lehramt Gymnasium mit den Fächerkombinationen Physik – Mathematik oder Informatik – Mathematik an.

Auf diesem Weg können Sie bereits nach drei Jahren eine Laufbahnbefähigung für das Lehramt Gymnasium erwerben:

  • In das viersemestrige Masterstudium (Regelstudienzeit) sind Inhalte aus dem klassischen Vorbereitungsdienst inklusive Praxisanteilen, die in enger Abstimmung zwischen Seminar und Schule stattfinden, integriert.
  • An das Masterstudium schließt sich ein auf ein Jahr verkürzter Vorbereitungsdienst zum Erwerb der Laufbahnbefähigung an.

Das Studium wird im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Rechtsverhältnisses}}) (kein Arbeitsverhältnis, kein Beamtenverhältnis) zum Land Baden-Württemberg durchlaufen. Die Einstellung in das öffentlich-rechtliche Rechtsverhältnis ist Voraussetzung, um einen dualen lehramtsbezogenen Masterstudiengang absolvieren zu können. Vorgesehen ist eine Unterhaltsbeihilfe, die in etwa 60 Prozent des Anwärtergrundbetrages für das jeweilige Lehramt entspricht. Informationen zum Bewerbungsverfahren, Studienaufbau etc. erfragen Sie gerne bei der Studiengangkoordination.