Studien- und Prüfungsleistungen
Hier finden Sie ausführliche Informationen rund um Studien- und Prüfungsleistungen – von der Anmeldung bzw. Registrierung über mündliche Prüfungen zur Abmeldung bzw. Rücktritt und Wiederholung von Prüfungen.
Bitte beachten Sie, dass Informationen zu Abschlussarbeiten (Link) separat zu finden sind.
Bei Rückfragen oder Problemen können Sie sich gerne an die Studienberatung oder das Prüfungsamt wenden.
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Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 24.06.2025 um 13:38:23.
Alle Prüfungen müssen rechtzeitig (siehe Fristen und Termine) vor Ablegen der Prüfung angemeldet werden und alle Studienleistungen registriert werden. Bis auf wenige Ausnahmen (siehe unten) geht dies über den Studienplaner in HISinOne. Im HISinOne-Wiki wird alles Schritt für Schritt erklärt.
Manche Prüfungen müssen schriftlich beim Prüfungsamt Mathematik angemeldet werden:
Falls eine Online-Anmeldung oder -Registrierung vorgesehen, aber nicht möglich ist oder nicht funktioniert, wenden Sie sich frühzeitig und unbedingt unter Wahrung der Anmeldefrist ans Prüfungsamt!
Studienleistungen werden registriert und Prüfungsleistungen angemeldet.
Die Nummern von Prüfungsleistungen in HISinOne beginnen für Mathematik mit 07LE23PL- . Der Status erscheint auf der Leistungsübersicht und kann online im HISinOne-Account eingesehen werden: ZU steht für "zugelassen", ZUV für "unter Vorbehalt zugelassen", NZU für "nicht zugelassen". Zulassung unter Vorbehalt bedeutet, dass die Zulassungsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind.
Zulassungsvoraussetzungen gibt es bei Mathematik-Modulen nur in zwei Fällen, für mündlichen Prüfungen in Analysis bzw. Lineare Algebra und für die Anmeldung von Abschlussarbeiten (Link).
Die Nummern von Studienleistungen in HISinOne beginnen für Mathematik mit 07LE23SL- . Der Status erscheint auf der Leistungsübersicht und kann online im HISinOne-Account eingesehen werden: REG steht für "registriert", BE für "bestanden", NB für "nicht bestanden".
Ohne vorherige Anmeldung und Zulassung darf keine Prüfung abgelegt oder bewertet werden.
Durch die Anmeldung und Zulassung zu einer Prüfung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis, das in der Regel erst durch Bestehen oder endgültiges Nicht-Bestehen der Prüfung endet, und z.B. nicht durch Exmatrikulation oder Studiengangwechsel.
Zuletzt bearbeitet von Markus Junker am 23.06.2025 um 10:20:04.
Das Prüfungsamt des Mathematischen Instituts ist zuständig für folgende Studien- und Prüfungsleistungen:
Zuletzt bearbeitet von Markus Junker am 27.06.2025 um 11:53:26.
Gewisse Studienleistungen müssen bis zum Ende des 3. Fachsemester absolviert werden, andernfalls geht der Prüfungsanspruch für den B.Sc. Mathematik bzw. für das Fach Mathematik im Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelor-Studiengang verloren. Diese Regelung wird hier Orientierungsleistung genannt und ist in den Prüfungsordnungen unter "Studieninhalte" festgelegt.
Da es sich bei beiden Klausuren um Studienleistungen handelt, dürfen sie innerhalb der Frist beliebig oft wiederholt werden - so oft, wie die Klausuren angeboten werden. Bis zum Ende des 3. Fachsemester sind es in der Regel drei: die reguläre Klausur im 1. Fachsemester, die Wiederholungsklausur im 2. Fachsemester und die reguläre Klausur im 3. Fachsemester.
Sollten Sie bei einer der Klausuren krank sein, können Sie ein Attest beim Prüfungsamt einreichen, das gegebenenfalls später beim Antrag auf Verlängerung der Orientierungsleistungsfrist hilfreich sein kann.
Die beiden Studienleistungen in diesen Veranstaltungen – Übungen und Klausur – werden unabhängig voneinander behandelt, d.h. man kann eine von beiden ohne die andere bestehen.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein formloser Antrag auf Verlängerung der Orientierungsleistungsfrist gestellt werden. Begründete Ausnahmen sind z.B. länger anhaltende Krankheiten oder andere Einschränkungen. Die Begründung sollte plausibel und nachvollziehbar sein und belegt werden können, z.B. mit ärztlichen Attesten. Der Antrag wird an den Prüfungsausschuss gestellt und beim Prüfungsamt eingereicht.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 24.06.2025 um 13:42:50.
Die mündlichen Prüfungen werden jedes Semester im Prüfungszeitraum gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit abgenommen. Sie können sich in einem beliebigen Semester prüfen lassen, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Zulassungsvoraussetzungen verfallen nicht.
Haben Sie sich zu einer mündlichen Prüfung angemeldet und erfüllen die Zulassungsvoraussetzungen nicht rechtzeitig, werden Sie von der Prüfung wieder abgemeldet. Sie dürfen die Prüfung dann nicht ablegen; es entsteht aber auch kein Fehlversuch.
TIPP: Im PC-Pool können Sie Gedankenprotokolle vergangener Prüfungen einsehen. Das kann nicht nur bei der Vorbereitung auf die Prüfung, sondern bereits bei der Prüferwahl eine Hilfe sein.
Zuletzt bearbeitet von Peter Pfaffelhuber am 17.07.2025 um 00:03:49.
Die mündlichen Prüfungen in den unten genannten Modulen können zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Studiums absolviert werden. Dazu vereinbaren Sie einen individuellen Prüfungstermin mit dem/der Prüfer:in, lassen das Anmeldeformular (M.Ed., M.Ed. Erweiterungsfach – M.Sc. Mathematik – M.Sc. Math in Data) unterschreiben und reichen es bis spätestens drei Wochen vor der Prüfung beim Prüfungsamt ein.
M.Ed. Mathematik (auch Erweiterungsfach) | |||
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Modul | Prüfungsstoff | Dauer | Mögliche Prüfer:innen |
Mathematische Vertiefung (M.Ed. und Erweiterungsfach 120 ECTS) | eine 4-stündige Vorlesung mit Übungen | 30 min | in der Regel der/die Dozent:in der Vorlesung |
Einführung in die Algebra und Zahlentheorie (Erweiterungsfach 90 ECTS) | Stoff der Vorlesung "Algebra und Zahlentheorie" bis Weihnachten | 30 min | in der Regel der/die Dozent:in der Vorlesung |
Numerik I (Erweiterungsfach 90 ECTS) | Numerik I | 30 min | in der Regel der/die Dozent:in der Vorlesung |
M.Sc. Mathematik | |||
Modul | Prüfungsstoff | Dauer | Mögliche Prüfer:innen |
Reine Mathematik / Angewandte Mathematik |
eine 4-stündige Vorlesung mit Übungen
oder
zwei 2-stündige Vorlesungen
Kombination 2-stündiger Vorlesungen nur nach Absprache mit dem/der Prüfer:in! |
30 min |
Professor:innen und Privatdozent:innen der Mathematik – maximal zwei Prüfungen beim / bei der selben Prüfer:in!
Bei ungewöhnlichen Kombinationen kann eine Prüfung auch von zwei Prüfer:innen abgenommen werden. |
Mathematik |
4 SWS an Vorlesungsstoff, aus 4- oder 2-stündigen Vorlesungen oder Selbststudium ("Wissenschaftliches Arbeiten")
Kombination 2-stündiger Vorlesungen und Wissenschaftliches Arbeiten nur nach Absprache mit dem/der Prüfer:in! |
30 min | |
Vertiefungsmodul |
8 SWS an Vorlesungsstoff, aus 4- oder 2-stündigen Vorlesungen oder Selbststudium ("Wissenschaftliches Arbeiten")
Stets nach Absprache mit dem/der Prüfer:in! |
45 min | |
M.Sc. Mathematics in Data and Technology | |||
Modul | Prüfungsstoff | Dauer | Mögliche Prüfer:innen |
Advanced Lecture | eine 4-stündige Vorlesung mit Übungen aus der Angewandten Mathematik oder Stochastik | 30 min | Der/die Dozent:in der Vorlesung oder Professor:innen und Privatdozent:innen der Abteilung für Angewandte Mathematik / der Abteilung für Math. Stochastik |
Elective in Data | die jeweilige Vorlesung | 30 min | Der/die Dozent:in der Vorlesung |
TIPP: Im PC-Pool können Sie Gedankenprotokolle vergangener Prüfungen einsehen. Diese können dabei helfen sich den Ablauf einer solchen Prüfung vorzustellen.
Es gibt keine formale Zulassungsbedingung zu den mündlichen Prüfung. Insbesondere dürfen die mündlichen Prüfungen absolviert werden, bevor die Studienleistungen im entsprechenden Modul erbracht sind. Allerdings müssen die Studienleistungen nachgeholt werden und sich auf den gleichen Inhalt wie die Modulabschlussprüfung beziehen. Bei unregelmäßig angebotenen Vorlesungen gibt es keine gesicherte Möglichkeit, die Studienleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Wir raten daher dringend dazu, die Prüfung erst anzumelden, wenn die nötigen Studienleistungen vollständig erbracht sind.
In einem Modul registrierte oder verbuchte Studienleistungen können in ein anderes Modul verschoben werden, solange die mündliche Prüfung noch nicht angemeldet ist. Nach der Anmeldung der Modulprüfung ist an dem Modul keine Änderung mehr möglich!
Die registrierte oder verbuchte Studienleistung kann zwischen "Advanced Lecture" und "Elective in Data" verschoben werden, solange die mündliche Prüfung im betreffenden Modul noch nicht angemeldet ist. Nach der Anmeldung der Modulprüfung ist an dem Modul keine Änderung mehr möglich!
Generell müssen Wiederholungsprüfungen spätestens in dem auf die nicht bestandene Prüfung folgenden Semester abgelegt werden und sie dürfen frühestens vier Wochen nach dem Bescheid über die nicht bestandene Prüfung stattfinden. Für die Wiederholungsprüfung vereinbaren Sie einen erneuten Termin. Dabei gilt:
Die Wiederholungsprüfung einer mündlichen Prüfung im M.Sc. Mathematik muss beim selben Prüfer über denselben Stoff absolviert werden. Dies gilt ebenso für das Modul "Advanced Lecture" im M.Sc. Mathematics in Data and Technology.
Im M.Ed. darf im Modul "Mathematische Vertiefung" für die Wiederholungsprüfung einmalig die Veranstaltung gewechselt werden (mit dann zwei neuen Prüfungsversuchen).
Zuletzt bearbeitet von Markus Junker am 27.06.2025 um 14:16:48.
Abhängig davon, ob es sich um eine Prüfungs- oder eine Studienleistung handelt und wann Sie sich abmelden möchten, gelten unterschiedliche Regelungen:
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 17.06.2025 um 23:30:09.
Die Abmeldung von einer Prüfung setzt in den Stand vor der Anmeldung zurück, als wäre man nie angemeldet gewesen (das "Prüfungsrechtsverhältnis" ist aufgelöst). Insbesondere besteht danach keine Verpflichtung, die Prüfung zu einem festen späteren Zeitpunkt abzulegen, und es geht kein Prüfungsversuch verloren.
Eine Abmeldung ist nur vor dem Erstversuch der Prüfung möglich. Ein genehmigter Rücktritt zählt nicht als Prüfungsversuch, eine nicht angetretene Prüfung ohne genehmigten Rücktritt aber schon.
Bei Online-Anmeldungen gilt, dass man sich während des Anmeldezeitraums selbstständig in HISinOne abmelden kann. Danach ist eine Abmeldung noch bis 7 Tage vor Prüfungstermin schriftlich beim Prüfungsamt möglich. Die schriftliche Abmeldung muss spätestens am letzten Arbeitstag, der sieben Tage vor der Prüfung liegt, im Prüfungsamt Mathematik eingegangen sein. Als Arbeitstage zählen Montag bis Freitag (ohne Feiertage).
Möchte man nach einer erfolgten Abmeldung die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, muss man sich im regulären Anmeldeverfahren erneut anmelden. Die Teilnahme an Nachklausuren oder Nachprüfungen ist daher in der Regel nicht möglich.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 17.06.2025 um 21:45:56.
Ein Rücktritt von einer Prüfung ist in der juristischen Terminologie der Prüfungsordnung jedes Fernbleiben von einer Prüfung, zu der man angemeldet und zugelassen ist. Wenn der Rücktritt nicht genehmigt wird, zählt dies als nicht bestandene Prüfung. Wenn der Rücktritt genehmigt wird, zählt die Prüfung dagegen nicht als Fehlversuch. Die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung (also das Prüfungsrechtsverhältnis) bleibt im Fall eines genehmigten Rücktritts bestehen und wird auf den nächsten Prüfungstermin verschoben, üblicherweise im nächsten Semester.
Zur Genehmigung eines Rücktritts muss ein begründeter Antrag an den Fachprüfungsausschuss gestellt werden, mit geeignetem Nachweis der Gründe.
Über jeden Rücktritt erhalten Sie einen Bescheid per Post. Nach einem Rücktritt muss man die Prüfung zum nächstmöglichen Zeitpunkt absolvieren (in der Regel im Folgesemester). Die Anmeldung zum nächsten Prüfungstermin wird vom Prüfungsamt vorgenommen.
Der Antrag auf Rücktritt von der Prüfung sollte unmittelbar nach Bekanntwerden der Rücktrittsgründe gestellt werden. Im Krankheitsfall muss der Antrag samt Attest spätestens am dritten Tag nach der Prüfung im Prüfungsamt eingehen; der Arztbesuch muss spätestens am Tag der Prüfung erfolgen. Wenn der Antrag per E-Mail geschickt wird, muss das Originalattest innerhalb einer Woche beim Prüfungsamt eingereicht werden (persönliche Abgabe oder per Post).
Liegen am Prüfungtag "Anhaltspunkte für eine gesundheitliche Beeinträchtigung" vor, muss laut Prüfungordnung "unverzüglich eine Klärung herbeigeführt" werden. Konkret: Wenn sich jemand krank fühlt und dennoch eine Prüfung antritt, zählt der Prüfungsversuch in jedem Fall. Eine nachträgliche Krankmeldung hat keine Auswirkungen.
Ein Rücktritt nach absolvierter, nicht-bestandener Prüfung ist nur in extremen Ausnahmefällen genehmigungsfähig!
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 17.06.2025 um 23:30:45.
Da die Registrierung einer Studienleistung keine rechtliche Verbindlichkeit hat, sondern dazu dient, bestandene Studienleistungen im Campus-Management-System verbuchen zu können, kann die Löschung einer Registrierung jederzeit formlos im Prüfungsamt erfolgen. Weil Sie nicht bestandene Studienleistungen beliebig oft wiederholen können (Ausnahme siehe unten), verlieren Sie aber keinen Versuch, wenn Sie sich nicht abmelden ("deregistrieren"). Im Fall von Krankheit müssen Sie daher auch kein Attest einreichen.
Ausnahme: Die Klausuren zu Analysis I und bzw. oder Lineare Algebra I können nur im Rahmen der Orientierungsleistungsfrist beliebig oft wiederholt werden. Sie haben daher Ähnlichkeit mit Prüfungsleistungen. Sofern Sie die Orientierungsleistung noch nicht bestanden haben, können Sie bei Krankheit ein Attest beim Prüfungsamt einreichen, da diese Information relevant sein könnte.
Wurde eine Studienleistung als nicht-bestanden verbucht, bleibt dieser Eintrag in der Leistungsübersicht bestehen, bis entweder die Studienleistung bestanden wird oder das Studium beendet ist. Dann werden nicht-bestandene Studienleistungen auf formlosen Antrag hin aus der Leistungsübersicht gelöscht.
Zuletzt bearbeitet von Markus Junker am 27.06.2025 um 12:09:03.
Wenn Sie eine Studienleistung nicht bestanden haben, für die eine Registrierung in HISinOne vorgesehen ist, müssen Sie die Studienleistung für ihren nächsten Versuch erneut auf HISInOne selbst registrieren. Es gibt keine Vorgaben, bis wann eine Wiederholung stattfinden muss.
Wenn Sie eine Prüfungsleistung nicht bestanden haben, erhalten Sie darüber einen Bescheid per Post. Sofern Sie noch weitere Prüfungsversuche haben, bekommen Sie auch ein Merkblatt zugeschickt mit Informationen zur Wiederholung. Sie müssen die Prüfung dann grundsätzlich spätestens im Folgesemester wiederholen, und zwar im Rahmen der regulären Prüfungstermine, falls es sich nicht um eine Prüfung mit individuell vereinbarten Terminen handelt. Zur Wiederholungsprüfung werden Sie vom Prüfungsamt angemeldet, müssen sich aber ggf. selbst um einen Prüfungstermin kümmern.
Zuletzt bearbeitet von Markus Junker am 27.06.2025 um 11:57:32.
Wie oft eine Leistung wiederholt werden kann, hängt zum einen davon ab, ob es eine Studien- oder Prüfungsleistung ist, und zum andern von den Regelungen der jeweiligen Prüfungsordnung.
Studienleistungen
Prüfungsleistungen
Hier sind die Wiederholungsmöglichkeiten für die einzelnen Studiengänge aufgelistet:
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 24.06.2025 um 12:13:08.
Nicht bestandene Prüfungsleistungen dürfen ein oder zwei Mal wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung zur Notenverbesserung ist nicht möglich.
Wiederholungsprüfungen müssen grundsätzlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen, d.h. in der Regel im Folgesemester. Vor dem letzten Prüfungsversuch hat man auf (formlosen) Antrag hin das Recht, die Veranstaltung erneut zu besuchen.
Zu Wiederholungsprüfungen meldet das Prüfungsamt an; eine Online-Anmeldung für Wiederholungsprüfungen ist nicht vorgesehen.
Ausnahme sind Wiederholungsprüfungen in einem Sonder-Anwendungsfach, die Sie erneut über das entsprechende Anmeldeformular anmelden.
Bitte kontrollieren Sie stets, ob die Anmeldung tatsächlich erfolgt ist, und wenden Sie sich andernfalls rechtzeitig an das Prüfungsamt des Mathematischen Instituts.
Bitte beachten Sie:
Mehr Informationen finden Sie auf den Merkblättern zur Wiederholungsprüfung (2-Hf.-B. – B.Sc. – M.Ed. – M.Ed. Erweiterungsfach 120 ECTS – M.Ed. Erweiterungsfach 90 ECTS – M.Sc. Mathematik – M.Sc. Math in Data)
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 25.06.2025 um 15:19:32.
Mit der Anmeldung und Zulassung zu einer Prüfung entsteht ein Prüfungsrechtsverhältnis.
Ab diesem Zeitpunkt besteht eine rechtliche Bindung zwischen der/dem Studierenden und der Universität in Bezug auf diese Prüfung: Die Universität ist verpflichtet, die Prüfung anzubieten, und die/der Studierende ist verpflichtet, daran teilzunehmen und ggf. rechtzeitig einen Prüfungstermin zu vereinbaren oder sich rechtzeitig abzumelden oder zurückzutreten.
Das Prüfungsrechtsverhältnis endet in der Regel
Das Prüfungsrechtsverhältnis endet nicht
Um Studien- und Prüfungsleistungen absolvieren zu dürfen, muss man eingeschrieben sein. Exmatrikulierte Studierende im Prüfungsrechtsverhältnis sind eine Ausnahme: Sie dürfen die angemeldeten Prüfungsleistungen absolvieren, ohne weiterhin eingeschrieben sein zu müssen.
Der Prüfungsanspruch ist das Recht, Prüfungsleistungen in einem bestimmten Studiengang abzulegen. Er besteht grundsätzlich für alle eingeschriebenen Studierenden, kann aber verloren gehen, wenn
Den zweiten Fall gibt es in den Mathematik-Studiengängen der Universität Freiburg aktuell nur im B.Sc. Mathematik und im 2-Hf-B. Mathematik für die von uns so genannte Orientierungsleistung.
Wenn Sie den Prüfungsanspruch in einem Studiengang an der Universität Freiburg verloren haben, können Sie das Studium in diesem Studiengang der Universität Freiburg nicht fortführen. Sie dürfen keine weiteren Prüfungsleistungen in dem Studiengang absolvieren und können sich nicht mehr rückmelden.
Welche Konsequenzen der Verlust des Prüfungsanspruch für andere Studiengänge und andere Hochschulen hat, ist in den jeweiligen Prüfungsordnungen geregelt und muss bei der jeweiligen Hochschule erfragt werden. Sie sollten davon ausgehen, dass Sie bei Verlust des Prüfungsanspruchs an der Universität Freiburg an anderen deutschen Hochschulen weder im gleichen noch in einem als verwandt angesehen Studiengang studieren dürfen. Manchmal gibt es Ausnahmen, wenn der Verlust des Prüfungsanspruchs auf einer Prüfung beruht, die nicht Teil der Prüfungsgebiete des neuen Studiengang ist. Was genau als "verwandt" angesehen wird, wird wiederum von jeder Hochschule spezifiziert.
An der Universität Freiburg gilt für das Fach Mathematik beispielsweise Folgendes:
ACHTUNG: Ein Verlust des Prüfungsanspruchs ist auch nach Exmatrikulation möglich, wenn nämlich ein Prüfungsrechtsverhältnis weiterhin besteht und die betreffende Prüfung endgültig nicht bestanden wird.