Es gibt im Studium und in der Studienverwaltung über das Campus-Management-System HISinOne
Die Ausführungen zu diesen Themen auf dieser Seite gelten zunächst nur für das Fach Mathematik. Sie dienen der Information der Studierenden und können durch aktuelle Prüfungsordnungsänderungen oder Beschlüsse der Fachprüfungsausschüsse veraltet sein. Juristisch verbindlich sind die Regelungen der aktuellen Prüfungsordnung.
Bitte beachten Sie auch die Seiten:
Prüfungsleistungen sind Teilprüfungen der Bachelor- oder Master-Prüfung. Sie unterliegen damit besonderen juristischen Anforderungen; insbesondere muss man Prüfungsleistungen vorher anmelden und zur Prüfung zugelassen werden. Prüfungsleistungen werden in der Regel benotet und die Note geht in die Endnote des Abschlusses ein. Prüfungsleistungen können nur begrenzt oft wiederholt werden (in Mathematik ein- oder zweimal). Durch die Zulassung zu einer Prüfung entsteht ein besonderes Rechtsverhältnis (das "Prüfungsrechtsverhältnis"), das nur unter besonderen Bedingungen aufgelöst werden kann. Eine Prüfungsleistung kann man endgültig nicht bestehen und dadurch die Bachelor- oder Master-Prüfung nicht bestehen ("den Prüfungsanspruch verlieren").
Studienleistungen sind weitere Leistungen, die die Studierenden erbringen müssen.
Sie sind meist unbenotet oder die Note geht nicht in die Endnote ein,
und sie können meistens beliebig oft wiederholt werden.
Eine Studienleistung kann aber durchaus aus einer Prüfung bestehen oder eine Prüfungssituation
beinhalten, etwa eine Klausur oder ein Prüfungsgespräch.
Ob eine geforderte Leistung eine Studien- oder Prüfungsleistung ist,
hängt vom Studiengang und dem konkreten Modul ab, in dem die Leistung vorkommt.
Es kann sein, dass die gleiche Klausur zu einer Veranstaltung für den einen Studierenden
eine Studienleistung ist und für einen anderen Studierenden (sogar im selben Studiengang)
eine Prüfungsleistung, da die Veranstaltung in einem anderen Modul verwendet wird.
Welche Leistungen zu einer Veranstaltung in den verschiedenen Studiengängen und Modulen
gefordert werden und welche davon Studien- und welche Prüfungsleistungen sind,
wird für das Fach Mathematik in den
semesterweisen Ergänzungen der Modulhandbücher beschrieben.
Terminologie und Hinweise:
Verfahren: | Status / Vermerk in HISinOne | |
Studierende melden Prüfung an – je nach vorgesehenem Verfahren über HISinOne oder schriftlich im Prüfungsamt – und Prüfungsausschuss entscheidet über Zulassung. | ZU | zugelassen |
ZUV | zugelassen unter Vorbehalt (*) | |
NZU | nicht zugelassen | |
Dozent verbucht Prüfungsergebnis. | Note bis 4,0 / BE | bestanden |
5,0 / NB | nicht bestanden | |
5,0 (EN) | endgültig nicht bestanden |
Juristische Auswirkungen:
Verfahrenstechnische Auswirkungen und Bemerkungen:
Die Abmeldung von einer Prüfung setzt in den Stand vor der Anmeldung zurück, als wäre man nie angemeldet gewesen. (Das "Prüfungsrechtsverhältnis", das man durch die Anmeldung der Prüfung eingegangen ist, wird aufgelöst.) Insbesondere entsteht dadurch keine Verpflichtung, die Prüfung zu einem festen späteren Zeitpunkt abzulegen, und es geht kein Prüfungsversuch verloren. Allerdings kann man sich erst wieder beim nächsten regulären Verfahren erneut zu der Prüfung anmelden. Die Teilnahme an einem "Nachprüfungstermin" ist daher in der Regel nicht möglich.
Eine Abmeldung ist nur vor dem Erstversuch der Prüfung möglich. Wurde bereits ein Versuch der Prüfung abgelegt, ist eine Abmeldung nicht mehr möglich.
Abmeldefristen
Im Gegensatz zur Abmeldung erhält ein Rücktritt von eine Prüfung die grundsätzliche Anmeldung aufrecht (das "Prüfungsrechtsverhältnis" bleibt bestehen). Im juristischen Prüfungsordnungs-Jargon ist ein Rücktritt von einer Prüfung stets möglich (nämlich durch Nicht-Antreten der Prüfung); der Prüfungsversuch zählt aber als Fehlversuch, es sei denn, der Rücktritt wird vom Fachprüfungsausschuss genemigt. Dazu muss ein begründeter Antrag auf Rücktritt von der Prüfung an den Fachprüfungsausschuss gestellt werden, mit geeignetem Nachweis der Gründe.
Antragsfristen
Formulare für den Rücktritt aus Krankheitsgründen finden Sie auf der Prüfungsamtsseite.
Terminologie und Hinweise:
Verfahren: | Status / Vermerk in HISinOne | |
Studierende registrieren ihren Wunsch, eine Studien- leistung ablegen wollen – in der Regel über HISinOne. | REG | registriert |
Dozent verbucht Ergebnis. | BE / (Note) | bestanden |
NB | nicht bestanden |
Juristische Auswirkungen:
Verfahrenstechnische Auswirkungen und Bemerkungen:
Die Registrierung einer Studienleistung hat keine rechtliche Verbindlichkeit, sondern dient lediglich der Möglichkeit, bestandene Studienleistungen im Campus-Management-System verbuchen zu können. Die Löschung einer Registrierung kann daher jederzeit formlos im Prüfungsamt erfolgen. Da man nicht bestandene Studienleistungen beliebig oft wiederholen kann (Ausnahme siehe unten), verliert man aber keinen Versuch, wenn man sich nicht abmeldet ("deregistriert"). Im Fall von Krankheit muss daher auch kein Attest eingereicht werden.
Ausnahme: Die Klausuren zu Analysis I und/oder Lineare Algebra I können nur im Rahmen der Orientierungsleistungsfrist beliebig oft wiederholt werden. Sie haben daher Ähnlichkeit mit Prüfungsleistungen. Sofern Sie die Orientierungsleistung noch nicht bestanden haben, können Sie bei Krankheit ein Attest beim Prüfungsamt einreichen, da diese Information relevant sein könnte.
Wurde eine Studienleistung als nicht-bestanden verbucht, bleibt dieser Eintrag in der Leistungsübersicht bestehen, bis entweder die Studienleistung bestanden wird oder das Studium beendet ist. Dann werden nicht-bestandene Studienleistungen auf formlosen Antrag hin aus der Leistungsübersicht gelöscht.
Terminologie und Hinweise:
Verfahren: | Status / Vermerk in HISinOne | |
Studierende geben Belegwunsch in HISinOne ab. | BW | Belegwunsch abgegeben |
Dozent bzw. automatisiertes Verfahren bearbeitet Belegwünsche. | TA | Teilnahme akzeptiert |
TNA (AD / AB) | Teilnahme abgelehnt | |
CA | cancelled (Veranstaltung fällt aus) | |
(in Mathematik nicht realisiert) Dozent verbucht Teilnahme. |
TRE | Teilnahme regelmäßig erfolgt |
TNE | Teilnahme nicht erfolgt |
Juristische Auswirkungen:
Verfahrenstechnische Auswirkungen und Bemerkungen:
Während der Belegphase kann man auf gleichem Weg eine Belegung wieder rückgängig machen.
Da eine Belegung im Regelfall keine negativen Auswirkungen hat,
gibt es darüber hinaus kein formalisiertes Verfahren, um eine Belegung rückgängig zu machen.
Eine Ausnahme stellen BOK-Kurse dar: Belegung ohne Teilnahme kann zu Sperrungen führen.
Beachten Sie für diesen Fall die
Teilnahmebedingungen des ZfS und die
Hinweise zur Abmeldung.
Bei kleinen Veranstaltungen ist es allerdings ein Gebot der Höflichkeit, den Dozenten darüber zu informierne, falls man sich im laufenden Lehrbetrieb entscheidet, die Veranstaltung nicht mehr zu besuchen.