Abschlussarbeiten
Hier finden Sie ausführliche Informationen rund um Abschlussarbeiten – von der Wahl des Themas und der Anmeldung über wissenschaftliches Schreiben zur Abgabe und Bewertung der Arbeit.
Bei Rückfragen oder Problemen können Sie sich gerne an die Studienberatung wenden.
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Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 08.07.2025 um 09:45:14.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 01.07.2025 um 10:30:48.
Studiengang | Voraussetzung | Bearbeitungzeit | ECTS |
---|---|---|---|
Zwei-Hauptfächer-B. Mathematik | 60 ECTS-Punkte im Fach der Arbeit sind absolviert | 3 Monate | 10 ECTS |
B.Sc. Mathematik | 80 ECTS-Punkte im Pflicht- und Wahlpflichtbereich Mathematik (inkl. internem BOK) sind absolviert | 3 Monate | 12 ECTS |
M.Ed. Mathematik (inkl. Erweiterungsfach) | 60 ECTS-Punkte im Studiengang sind absolviert | 4 Monate | 15 ECTS |
M.Sc. Mathematik | 60 ECTS-Punkte im Studiengang sind absolviert | 6 Monate | 30 ECTS |
M.Sc. Mathematics in Data and Technology | 60 ECTS-Punkte im Studiengang sind absolviert | 6 Monate | 30 ECTS |
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 11.07.2025 um 09:22:00.
Am besten ist es, wenn Sie bereits eine Vorstellung davon haben, in welche Richtung Ihre Arbeit gehen soll bzw. in welchem Schwerpunktgebiet Sie Ihre Arbeit schreiben wollen. Dann können Sie gezielt Dozent:innen ansprechen, die in dieser Richtung arbeiten oder in diesem Schwerpunktgebiet tätig sind. Schauen Sie dazu auf die Seiten Dozent:innen und ihre Forschungsgebiete und Typische Studienabläufe in den Schwerpunktgebieten. Am besten machen Sie einen Sprechstundentermin aus. Dozent:innen, bei denen Sie gerade eine Vorlesung hören oder ein Seminar besuchen, können Sie natürlich gerne am Rande der Veranstaltung ansprechen.
Falls Sie auf diesem Weg niemanden für die Betreuung Ihrer Arbeit finden, können Sie einen Antrag an das Prüfungsamt auf Zuteilung eine Betreuerin / eines Betreuers stellen. Dies ist aber eher ungewöhnlich.
Dadurch, dass der Studienplan wenig Wahlmöglichkeiten lässt, sind die Themen für Bachelorarbeiten etwas eingeschränkt. Sie können an die weiterführenden Vorlesungen in Algebra und Zahlentheorie, Elementargeometrie, Numerik oder Stochastik anschließen, eventuell auch an die Thematik des Proseminars, das Sie besucht haben. Manche Dozentinnen und Dozenten vergeben auch Themen, die auf den Grundvorlesungen in Analysis und Linearer Algebra aufbauen. Scheuen Sie sich nicht, Dozent:innen anzusprechen; nutzen Sie die Sprechstunden! Falls Sie Ihre Arbeit gerne in Mathematik schreiben wollen, aber keine rechte Vorstellung haben, wer Ihre Arbeit betreuen sollte, kann auch ein Gespräch mit der Studienberatung des Mathematischen Instituts sinnvoll sein.
Im Laufe des Studiums entwickeln Sie durch Ihre Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen in der Regel eine Vorstellung davon, in welchem Schwerpunktgebiete Ihre Arbeit angesiedelt sein sollte. In diesem Bereich sollten Sie dann idealerweise auch eine vertiefte Vorlesung hören und ein Seminar besuchen. Hilfreich ist die Seite Typische Studienabläufe in den Schwerpunktgebieten. Sprechen Sie gerne frühzeitig die Dozentinnen und Dozenten dieses Schwerpunktgebiets an. Es bietet sich unter Umständen an (wie in der alten Prüfungsordnung von 2012 noch verpflichtend vorgesehen), die Arbeit aufbauend auf einen Seminarvortrag zu schreiben. Dies muss aber keinswegs sein; vor allem, wenn kein passendes Seminar angeboten wird.
Ihre Masterarbeit können Sie in einem der beiden Fächer in Fachwissenschaft oder Fachdidaktik oder in den Bildungswissenschaften schreiben. Auch interdisziplinäre Arbeiten oder Arbeiten, die fachwissenschaftliche und fachdidaktische Aspekte verbinden, sind möglich. (Zeitweise gab es das Gerücht, man müsse die Masterarbeit in dem anderen Fach als die Bachelorarbeit schreiben; dies stimmt nicht.)
Falls Sie Ihre Arbeit in Mathematik schreiben wollen, ist die Entscheidung wichtig, ob es in Fachdidaktik oder Fachwissenschaft sein soll, weil davon der Studienplan abhängt:
In der "Hauptfachvariante" mit 120 ECTS-Punkten ist eine Masterarbeit in Fachwissenschaft oder Fachdidaktik möglich; es gilt ansonsten das Gleiche wie für den M.Ed. Mathematik.
In der "Nebenfachvariante" mit 90 ECTS-Punkten ist eine rein fachdidaktische Arbeit nicht erlaubt. Man kann sich hierfür an den Angaben zum 2-Hf-B. Mathematik orientieren.
Studierende im M.Sc. Mathematik und im M.Sc. Math in Data haben üblicherweise bereits einen guten Einblick in die Mathematik und eine Vorstellung davon, in welchem Schwerpunktgebiet sie sich spezialisieren wollen. Sinnvoll ist ein Blick auf die Seite Typische Studienabläufe in den Schwerpunktgebieten. Sprechen Sie gerne Dozent:innen am Rande von Vorlesungen und Seminaren an. Idealerweise arbeitet man sich im Vertiefungsmodul bzw. im Rahmen der Electives im M.Sc. Math in Data oder im Wahlmodul in einem Lesekurs "Wissenschaftliches Arbeiten" in die Thematik der Masterarbeit ein.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 08.07.2025 um 10:47:00.
Die Betreuung von Bachelor- und Masterarbeiten übernehmen in erster Linie die Professor:innen (inklusive Juniorprofessor:innen) und Privatdozent:innen des Mathematischen Instituts. Diese sind mit Ihren Forschungs- und Interessensgebieten auf der Seite Dozent:innen und Forschungsgebiete aufgeführt.
Nicht-habilitierte wissenschaftliche Mitarbeiter:innen (die also nicht den Titel "Privatdozent:in" oder "Dr. habil." führen), dürfen nur dann Bachelor- oder Masterarbeiten offiziell betreuen, wenn ihnen die Berechtigung dazu erteilt wurde. Dies muss man im Zweifelsfall erfragen.
Es kann durchaus sein, dass die Arbeit de facto von einem/einer Wissenschaftlichen Mitarbeiter:in betreut wird. Dies spielt aber juristisch keine Rolle – mit Betreuer:in ist hier stets die offiziell bestimmte und verantwortliche Person gemeint, wie sie auf dem Anmeldeformular angegeben ist.
Das Recht zur Betreuung mathematischer Abschlussarbeiten haben auch die kooptierten Professor:innen: Dies sind in der Regel Mathematiker:innen, die eine Professur an einer anderen Fakultät innehaben, durch die Kooptierung aber innerhalb der Mathematik prüfungsberechtigt sind. Sie sind ebenfalls auf der Seite Dozent:innen und Forschungsgebiete aufgeführt.
In Ausnahmefällen können Arbeiten auch von Professor:innen oder Privatdozent:innen anderer Fakultäten oder Hochschulen betreut werden, wenn dies in Einvernehmen mit einem/einer Professor:in bzw. einem/einer Privatdozent:in des Mathematischen Instituts der Universität Freiburg geschieht. Eine solche externe Betreuung muss über das Anmeldeformular der Arbeit beantragt und vom Fachprüfungsausschuss genehmigt werden.
Eine Bachelor- oder Masterarbeit kann auch in Zusammenarbeit mit einem Unternehmen geschrieben werden. Dann findet aber entweder die offizielle Betreuung am Mathematischen Institut statt oder die Ansprechperson im Unternehmen ist zufälligerweise habilitiert oder gar Professor:in und die im vorherigen Abschnitt beschriebene Ausnahmeregelung ist möglich. Im ersten Fall ist erfahrungsgemäß eine gründliche Absprache zwischen dem/der offiziellen Betreuer:in der Arbeit und dem/der de-facto-Betreuer:in im Unternehmen notwendig.
Masterarbeiten im M.Ed. Mathematik in Fachdidaktik Mathematik können von Frau Böcherer-Linder oder extern betreut werden, in der Regel von Mathematik-Professor:innen der Pädagogischen Hochschule Freiburg. Dies ist im Rahmen der Betreuungskapazitäten möglich und setzt die Absolvierung des Moduls "Fachdidaktische Forschung" voraus. Bitte melden Sie Ihr Interesse bei der Abteilung für Didaktik der Mathematik an.
Bei externer Betreuung ist das Einvernehmen mit einem/einer Professor:in des Mathematischen Instituts der Universität Freiburg notwendig. Dafür wenden Sie sich entweder an jemanden, der dem Thema der Arbeit fachlich nahe steht, oder an die Abteilung für Didaktik der Mathematik.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 08.07.2025 um 10:51:16.
Die Anmeldung erfolgt schriftlich im Prüfungsamt mit dem dafür vorgesehenen Formular (deutschsprachige Studiengänge – M.Sc. Math in Data). Das Formular muss von Ihnen und von dem/der Betreuer:in der Arbeit unterschrieben werden und danach beim Prüfungsamt abgegeben werden (Briefkasten vor dem Prüfungsamt oder per E-Mail), und zwar spätestens zwei Wochen, nachdem das Thema gestellt wurde. Der Fachprüfungsausschuss vergibt dann offiziell das Thema. Mit dieser Vergabe beginnt die Bearbeitungszeit.
Bei der Anmeldung einer Bachelor- oder Masterarbeit müssen Sie bestätigen, mit den "Regeln guter wissenschaftlicher Praxis" vertraut zu sein. Diese sind in der Redlichkeitsordnung der Universität festgehalten und mehr Informationen zur Praxis in der Mathematik finden Sie unter Wissenschaftliches Arbeiten.
Bei der Anmeldung wird das Thema der Arbeit festgelegt, der dazu angegebene Arbeitstitel kann später angepasst werden. Das Thema darf innerhalb gewisser Fristen einmalig geändert werden (siehe unter Rückgabe des Themas).
Abschlussarbeiten müssen auf Deutsch oder Englisch geschrieben werden.
Abschlussarbeiten müssen prinzipiell auf Deutsch geschrieben werden. Man kann jedoch bei der Anmeldung der Arbeit mit Zustimmung der betreuenden Person beantragen, die Arbeit in einer anderen Sprache zu schreiben. Dies muss auf dem Anmeldeformular angegeben werden. Die Arbeit muss in diesem Fall eine deutsche Zusammenfassung enthalten.
Die Abschlussarbeit auf Englisch zu schreiben sollte im Allgemeinen möglich sein. Es ist eventuell möglich, die Abschlussarbeit in Französisch zu verfassen, alle anderen Sprachen sind vermutlich schwierig. Die Begutachtung muss sichergestellt sein. Der Antrag wird mit der Prüfungsanmeldung eingereicht und vom Fachprüfungsausschuss entschieden.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 08.07.2025 um 10:15:58.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 08.07.2025 um 10:47:26.
In Mathematik ist die Bachelorarbeit typischerweise die erste größere Ausarbeitung, die im Studium vorkommt – im M.Ed. Mathematik kann es auch die Masterarbeit sein. Daher ist eine gute Betreuung besonders wichtig. Regelmäßige Betreuungsgespräche während der Anfertigung der Arbeit sollten selbstverständlich sein, und Sie sollten diese auch einfordern, falls der/die Betreuer:in nicht sowieso darauf besteht. Dies gilt natürlich ebenfalls für eine Masterarbeit, falls Sie schon eine Bachelorarbeit in Mathematik geschrieben haben.
Die offizielle Betreuung erfolgt durch eine prüfungsberechtigte Person (mehr dazu finden Sie hier). Häufig werden Sie jedoch zusätzlich von einer/einem wissenschaftlichen Mitarbeiter:in aus dem Umfeld der/des Betreuer:in betreut. Diese Person ist dann oft Ihre erste fachliche Ansprechperson im Alltag, gibt Rückmeldung zum Arbeitsfortschritt und steht bei inhaltlichen oder technischen Fragen zur Verfügung. Die Verantwortung für die inhaltliche und prüfungsrelevante Betreuung liegt jedoch weiterhin bei der/dem offiziellen Betreuer:in.
Aufgabe der Betreuer:innen ist unter anderem Ihnen die "Regeln guter wissenschaftlicher Praxis" zu vermitteln, die bei Erstellung der Arbeit beachtet werden müssen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Wissenschaftliches Arbeiten.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 08.07.2025 um 10:45:06.
Ziel einer Abschlussarbeit ist es, ein Thema nach "wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen". Dabei müssen die "Regeln guter wissenschaftlicher Praxis" beachtet werden, wie sie u.a. in der Redlichkeitsordnung der Universität beschrieben sind. Insbesondere hat man "nach den anerkannten Regeln (lege artis)" des Faches zu arbeiten. Es ist Aufgabe der Betreuer:innen, Ihnen diese Regeln zu vermitteln.
Insbesondere muss Ihnen dabei vermittelt werden, wie und wann mathematische Ergebnisse, die nicht von Ihnen selbst erzielt wurden, zitiert werden. Bitte beachten Sie, dass dafür weder die Art, wie mit der Bearbeitung von Übungsaufgaben in den Tutoraten zu Vorlesungen umgegangen wird, noch Vorlesungsskripte geeignete Vorbilder sind. Hinweise zum Zitieren in mathematischen Arbeiten finden Sie in dieser Präsentation. Zweifelsfälle sollten Sie mit dem/der Betreuer:in Ihrer Arbeit besprechen (und im Zweifelsfall lieber mehr als weniger zitieren).
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 25.06.2025 um 12:16:55.
Die Prüfungsordnung macht keine Vorgaben an den Seitenumfang oder die Formatierung einer Arbeit (also Schriftgröße, Zeilenabstand, Größe des Rands, Zitierstil, etc.). Bitte besprechen Sie alle diese Punkte mit dem/der Betreuer:in Ihrer Arbeit. Abhängig vom Thema gibt es sicher Vorstellungen der Betreuer:innen über den Umfang der Arbeit; Formatierungsfragen sind erfahrungsgemäß dagegen eher zweitrangig. Üblich ist es allerdings, die Arbeit im DIN-A4-Format zu erstellen und das mathematische Textverarbeitungsprogramm LaTeX zu verwenden. (LaTeX ist nicht vorgeschrieben, macht das Leben aber leichter.)
Das Titelblatt sollte folgende Informationen enthalten:
Weitere Angaben wie z.B. der Name der betreuenden Person sind fakultativ.
Für das Titelblatt kann dieses Muster verwendet werden.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 01.07.2025 um 10:32:01.
Eine Präsentation der Abschlussarbeit ist nur in den unten genannten Studiengängen vorgesehen. Eine separate Anmeldung zur Präsentation ist weder schriftlich noch über HISinOne vorgesehen.
Die Präsentationen sind unbenotete Studienleistungen über 1 ECTS-Punkt im B.Sc. Mathematik und 3 ECTS-Punkte im M.Sc. Mathematik.
Die Präsentation der Bachelorarbeit sollte etwa 30 Minuten lang sein, kann im gegenseitigen Einvernehmen aber auch länger dauern. Darüber hinaus gibt es keine formalen und zeitlichen Vorgaben, insbesondere nicht für die Präsentation von Master-Arbeiten. Eine Präsentation darf schon vor Ende der Abgabe einer Arbeit stattfinden (sinnvollerweise nicht zu früh) und sollte nicht zu spät danach erfolgen. Der äußere Rahmen kann sehr variabel sein: von einem Gespräch mit Betreuer:in und Beisitzer:in in einem Büro bis hin zu einem Vortrag vor Publikum in einem Ober- oder Projektseminar. Sowohl der Termin als auch die näheren Umstände müssen mit der/dem Betreuer:in abgesprochen werden.
Im Studiengang M.Sc. Math in Data werden Konzepte der Abschlussarbeit in der "Graduate Speaker Series" vorgestellt.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 05.07.2025 um 16:14:58.
Ein Thema für eine Abschlussarbeit kann einmalig durch ein neues Thema ersetzt werden, ohne dass es als Fehlversuch zählt, wenn die "Rückgabe des Themas" innerhalb der folgenden Fristen geschieht:
Die Rückgabe des Themas muss fristgerecht schriftlich dem Prüfungsamt mitgeteilt werden (und natürlich sollte das unbedingt vorher mit dem/der Betreuer:in besprochen werden). Ein neues Thema muss dann innerhalb von vier Wochen vergeben werden; die Bearbeitungszeit beginnt dann neu.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 05.07.2025 um 16:15:16.
In begründeten Fällen kann der Fachprüfungsausschuss auf Antrag die Bearbeitungszeit verlängern, und zwar um folgende Maximalzeiten:
Wird die Verlängerung wegen Erkrankung beantragt, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, "das die für die Beurteilung nötigen medizinischen Befundtatsachen enthält". Wird die Verlängerung beantragt, weil das Thema für die eigentlich vorgesehen Zeit zu umfangreich ist, muss der/die Betreuer:in ein Votum dazu abgeben.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 05.07.2025 um 16:09:19.
Die Arbeit ist fristgerecht in zwei – bzw. im M.Sc. Mathematik und im M.Sc. Math in Data in drei – gedruckten und gebundenen Exemplaren beim Prüfungsamt des Mathematischen Instituts abzugeben (persönlich, in den Briefkasten vorm Prüfungsamt oder per Post – dann gilt das Datum des Poststempels als Zeitpunkt der Einreichung). Zusätzlich muss die Arbeit (vorzugsweise per E-Mail) als pdf-Datei abgegeben werden. In der Regel möchten auch die Betreuer:innen die abschließende Version der Arbeit als pdf-Datei per E-Mail haben.
Zur Fristwahrung reicht die elektronische Abgabe; die gedruckten Exemplare müssen dann innerhalb der nächsten zwei Wochen nachgeliefert werden zusammen mit einer schriftlichen Versicherung, dass die gedruckte Version mit der pdf-Version übereinstimmt.
Bei der Einreichung der Arbeit müssen Sie auf einem separaten Blatt (nicht in die Arbeit einbinden!) schriftlich versichern,
Lesen Sie die genauen Anforderungen und den genaueren Wortlaut unbedingt in der aktuellen Version des allgemeinen Teils der Prüfungsordnung nach; Änderungen sind möglich! (Die Prüfungsordnungen sind hier verlinkt.)
Enthält die Arbeit einen Programmierteil, muss der zugehörige Programmiercode mit der Abgabe der Arbeit als separate Datei elektronisch eingereicht werden. Vorab sollten Sie mit der/dem Betreuer:in klären, ob dies ausreichend ist, oder ob ein Ausdruck des Programmiercodes (ggf. als Teil der Arbeit) erforderlich ist.
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 01.07.2025 um 10:41:35.
Eine Abschlussarbeit wird von dem/der offiziellen Betreuer:in begutachtet und bewertet. In machen Fällen gibt es auch eine/n zweite/n Gutachter:in, und zwar immer in den M.Sc.-Studiengängen (M.Sc. Mathematik und M.Sc. Math in Data) und in Ausnahmefällen im M.Ed. Mathematik. Diese Ausnahmefälle sind interdisziplinäre Arbeiten und Arbeiten mit externer Betreuung, es sei denn, es handelt sich um eine an der PH Freiburg betreute fachdidaktische Arbeit, für die es nur ein Gutachten gibt.
Der/die Zweitgutachter:in wird vom zuständigen Prüfungsamt bestellt, in der Regel auf Vorschlag der betreuenden Person– darum müssen Sie sich als Studierende:r nicht kümmern.
Die Dauer der Begutachtung sollte sechs Wochen nicht überschreiten. Wenn Sie das Gutachten eilig brauchen (z.B. wegen Einschreibung in einen Master-Studiengang oder Antritt einer Arbeitsstelle), besprechen Sie dies bitte möglichst frühzeitig mit dem/der Betreuer:in. Sollte sich die Begutachtung verzögern, sprechen Sie bitte Ihren/Ihre Betreuer:in und das Prüfungsamt an.
Falls es nur ein Gutachten gibt und dieses die Arbeit als bestanden wertet, ist die Note des Gutachtens die Note für die Arbeit.
Bewertet das Gutachten die Arbeit als nicht bestanden, wird vom Fachprüfungsausschuss ein Zweitgutachten bestellt. Bewertet das Zweitgutachten die Arbeit ebenfalls als nicht bestanden, ist die Arbeit nicht bestanden. Bewertet das Zweitgutachten die Arbeit als bestanden mit Note x, wird vom Fachprüfungsausschuss ein Drittgutachten bestellt, das die endgültige Note y mit x ≤ y ≤ 5,0 festlegt und damit insbesondere festlegt, ob die Arbeit bestanden ist oder nicht.
Falls es zwei Gutachten gibt, ist das auf eine Nachkommastelle abgerundete arithmetische Mittel der beiden Einzelnoten die Note für die Arbeit, es sei denn, die beiden Einzelnoten x1 und x2 weichen um mindestens zwei Notenstufen voneinander ab. (Notenstufen sind "sehr gut", "gut", etc. – es geht also nicht um die Differenz der beiden Noten.) In diesem Fall wird vom Fachprüfungsausschuss ein Drittgutachten bestellt, das die endgültige Note y mit min{x1,x2} ≤ y ≤ max{x1,x2} festlegt und ggf. damit insbesondere festlegt, ob die Arbeit bestanden ist oder nicht.
Das Gutachten kann im Prüfungsamt eingesehen werden bis 6 Wochen nach Bekanntgabe des Ergebnisses. Ein Termin zur Einsicht muss per E-Mail an das Prüfungsamt beantragt werden .
Zuletzt bearbeitet von Anika Schlosser am 25.06.2025 um 14:46:14.
Eine Abschlussarbeit kann im Falle des Nichtbestehens genau einmal wiederholt werden. Dazu muss man spätestens zwei Monate nach dem Bescheid über das Nichtbestehen die Wiederholungsarbeit anmelden oder einen Antrag auf Vergabe eines neuen Themas stellen.
Der Wiederholungsversuch kann von einer anderen Person betreut werden und das Thema kann aus einem anderen Schwerpunktgebiet der Mathematik stammen. Die Wiederholung einer Arbeit im 2-Hf.-B. Mathematik bzw. M.Ed. Mathematik muss allerdings im gleichen Fach erfolgen.
Eine Rückgabe des Themas ist im Wiederholungsfall nur erlaubt, wenn von dieser Möglichkeit im Erstversuch noch nicht Gebrauch gemacht wurde.