Hinweis: Die verkürzten Abmelde- und Rücktrittsregelungen der Corona-Satzung
gelten seit 01.04.2023 nicht mehr!
1) Fristen für einen Rücktritt von einer Prüfung
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Ein Antrag auf Rücktritt von der Prüfung sollte unmittelbar nach Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt werden.
Im Krankheitsfall muss der Antrag samt Attest spätestens am dritten Tag nach der Prüfung im Prüfungsamt eingehen;
der Arztbesuch muss spätestens am Tag der Prüfung erfolgen.
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Ein Rücktritt nach absolvierter Prüfung ist nur in ganz seltenen Ausnahmefällen genehmigungsfähig.
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Bei einem genehmigten Rücktritt meldet das Prüfungsamt automatisch zum nächstmöglichen Prüfungsversuch an.
Hinweise zu akzeptierten und nicht akzeptierten Rücktrittsgründen finden Sie unter den
Allgemeinen Informationen zur Prüfungsanmeldung,
Formulare zum Antrag auf Rücktritt wegen Krankheit auf der
Prüfungsamtsseite.
2a) Fristen für die Abmeldung von einer Prüfung
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Bei Online-Anmeldungen gilt, dass man sich während des Anmeldezeitraums auch wieder abmelden kann.
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Die Anmeldungen zu den mündlichen Modulprüfungen in den Master-Studiengängen
(im M.Ed. als Erweiterungsfach nur im Modul "Mathematische Vertiefung" bzw. "Wissenschaftliches Arbeiten")
sowie die Anmeldungen zu einer Abschlussarbeit sind definitiv: Eine Abmeldung ist nicht möglich.
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In Seminaren und Proseminaren ist eine Abmeldung von Prüfungsleistungen nach Ende des Anmeldezeitraums nicht mehr möglich.
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Zu allen anderen studienbegleitende Prüfungen in den Mathematik-Studiengängen
kann man sich vom Erstversuch nach den unter 2b) beschriebenen Regeln bis eine Woche vor der Prüfung
schriftlich im Prüfungsamt des Mathematischen Instituts abmelden.
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Eine Abmeldung setzt in den Stand zurück, als wäre man nie angemeldet gewesen.
Möchte man die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, muss man sich erneut und zu den vorgesehenen Fristen anmelden.
Eine Teilnahme an einer Wiederholungsprüfung ist typischerweise nicht möglich.
2b) Regeln für die nachträgliche Abmeldung von einer Prüfung
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Die Abmeldemöglichkeit besteht nur für den Erstversuch, nicht für Wiederholungsversuche.
(Ein genehmigter Rücktritt zählt nicht als Erstversuch.)
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Die Abmeldung muss schriftlich erfolgen: per E-Mail, Post oder durch persönliche Abgabe im Prüfungsamt.
Es reicht nicht aus, nur den Prüfer zu informieren!
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Die schriftliche Abmeldung muss spätestens am letzten Arbeitstag, der sieben Tage
vor der Prüfung liegt, im Prüfungsamt des Mathematischen Instituts
eingegangen sein. Als Arbeitstage zählen Montag bis Freitag (ohne Feiertage).
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten des Prüfungsamts.
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Falls das Prüfungsamt wegen Urlaub oder Krankheit nicht besetzt ist,
kann die Abmeldung ersatzweise im Dekanat oder beim Studiengangkoordinator
oder in einem Sekretariat abgegeben werden.
In Ausnahmefällen, bei denen niemand das Schreiben entgegennehmen kann
(zum Beispiel bei Prüfungen kurz nach der Weihnachtspause),
sollte sicherheitshalber zusätzlich eine e-Mail mit der Ankündigung der Abmeldung
an das Prüfungsamt und an den Prüfer geschickt werden.
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Die Abmeldung ist definitiv.
Eine nachträgliche Umentscheidung und Teilnahme an der Prüfung ist ausgeschlossen.