Information on documentation of working hours

Wichtig: Mindestlohngesetz: Dokumentation Arbeitszeit studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Anlagen:

Geringfügig beschäftigte studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte müssen ihre Arbeitszeit dokumentieren (s. Rundschreiben Nr. 11/2015 der Universität Freiburg). Bei der Ausführung der Tätigkeiten im Rahmen eines Arbeitsvertrags müssen dabei folgende Dinge beachtet werden:

  • Die Höchstdauer der täglichen Arbeitszeit beträgt 10 Stunden.
  • Die Tätigkeiten dürfen von Montag bis Freitag nur zwischen 7.00 und 20.00 Uhr ausgeführt werden.
  • An Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen ist es nicht gestattet im Rahmen eines wissenschaftlichen Hilfskraftvertrages zu arbeiten.
  • Am 24.12. und 31.12. gilt die Feiertagsregelung.
  • Übersteigt die Arbeitszeit eine Dauer von sechs Stunden, dann muss eine Ruhepause eingehalten werden. Dabei gilt folgende Regelung: Bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden muss eine 30- minütige Ruhepause eingehalten werden. Die Ruhepause kann in Abschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
  • Die Dokumentation der Arbeitszeit muss spätestens bis zum Ablauf des siebten auf den Tag der Arbeitsleistung folgenden Kalendertag erfolgen.

Wir weisen Sie darauf hin, dass die oben genannten Punkte sowohl bei der Ausführung der Tätigkeiten, wie auch bei der Dokumentation der Arbeitszeiten eingehalten werden müssen.

Das Formular „Arbeitszeitdokumentation“ liegt auch im Regal vor dem Zimmer 322 aus.