Anleitung für die Prüfungsanmeldung / SL-Registrierung in HISinOne
(siehe auch
HISinOne-Wiki):
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Vor jeder Prüfung muss man sich ( rechtzeitig !) zu dieser Prüfung anmelden – teils über das Campus-Management-System HISinOne teils schriftlich über das Prüfungsamt . Studienleistungen, die man absolvieren möchte, muss man in der Regel über HISinOne registrieren, damit sie verbucht werden können. Belegungen von Veranstaltungen reichen dafür nicht aus.
Falls eine Online-Anmeldung oder -Registrierung vorgesehen, aber nicht möglich ist oder nicht funktioniert, wenden Sie sich frühzeitig und unbedingt unter Wahrung der Anmeldefrist an das zuständige Prüfungsamt!
Bei Rückfragen oder Problemen können Sie sich gerne an die
Studienberatung
oder das
Prüfungsamt
wenden. Geben Sie dabei grundsätzlich Ihren Studiengang und Ihre
Matrikelnummer an.
Die Informationen auf dieser Seite gelten nur das Fach Mathematik.
Juristisch bindend sind stets die aktuellen Regelungen der jeweiligen
Prüfungsordnung.
Ausführliche Anleitung im HISinOne-Wiki
Kurzanleitung:
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Prüfungsanmeldung funktioniert nicht:
Testen Sie stets rechtzeitig (d.h. spätestens zwei Wochen vor Ende
der Anmeldefrist), ob die Anmeldung funktioniert, und wenden Sie
sich andernfalls umgehend an das Prüfungsamt oder die
Studiengangkoordination. Typische Schwierigkeiten:
Krankheit oder andere Hinderungsgründe:
Sollten Sie zu einer angemeldeten Prüfung wegen Krankheit oder aus
einem anderen wichtigen Grund (etwa wegen einer gleichzeitigen
anderen Prüfung) verhindert sein, müssen Sie
unverzüglich
einen Antrag auf Genehmigung des Rücktritts von der Prüfung an den
Fachprüfungsausschuss stellen. Dem Antrag muss ein Nachweis über den
Rücktrittsgrund beigelegt werden; im Fall von Krankheit ein
ärztliches Attest (keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung).
Nichtbestehen einer Prüfung:
Sie erhalten einen Bescheid mit einem
Merkblatt zur Wiederolungsprüfung
, das Sie bitte sorgfälig durchlesen.
Hinweise zu Wiederholungsprüfungen finden Sie auch unten auf dieser
Seite.
Das Prüfungsamt des Mathematischen Instituts ist zuständig für folgende Studien- und Prüfungsleistungen:
Zuständigkeiten anderer Prüfungsämter oder Einheiten:
Bedingungen:
Im B.Sc. können bis zu 20 ECTS-Punkte und im M.Sc. bis zu 12 ECTS-Punkte an fachfremden Wahlmodulen absolviert werden (Ausnahme: Profillinie Finanzmathemtik, siehe unten). Es gelten folgende Bedingungen:
B.Sc. | – | Keine Veranstaltungen mit mathematischem Inhalt, die sich mit unseren eigenen Veranstaltungen inhaltlich signifikant überschneiden. |
– | Keine Veranstaltungen, die sich mit dem gewählten Anwendungsfach inhaltlich signifikant überschneiden. | |
– | Keine Veranstaltungen, die als BOK zählen. | |
M.Sc. | Die Veranstaltungen müssen "dem Anforderungsniveau des Studiengangs entsprechen" (rechtzeitige Absprache erforderlich!). Insbesondere: | |
– | Keine Veranstaltungen aus den Standard-Anwendungsfächern des B.Sc. | |
– | Keine einführenden Veranstaltungen eines Bachelor-Studiengangs (ca. 1.–3. Fachsemester). | |
– | Keine Sprach- oder BOK-Kurse, Fachdidaktik-Veranstaltungen oder Praktika. |
Wenden Sie sich bei Fragen an die Studiengangkoordination oder das Prüfungsamt des Mathematischen Instituts und nicht das Prüfungsamt des anbietenden Faches!
Leistungen / Prüfungen:
Wahlmodule sind als Studienleistung zu erbringen: Dies bedeutet, dass die normalerweise zur Veranstaltung geforderte Prüfungsleistung in eine Studienleistung umgewandelt wird (und nicht, dass sie entfällt)! Wenn z.B. ein Informatik-Modul "Programmieren xyz" im Informatik-Studiengang eine Studienleistung in den übungen und eine Klausur als Prüfungsleistung fordert, müssen Sie in "Programmieren xyz" als fachfremdem Wahlmodul sowohl die Übungen als auch die Klausur bestehen, nur dass beides als Studienleistung behandel wird.
Anmeldung:
Wirtschaftswissenschaftliche Spezialisierungsmodule in der Profillinie Finanzmathematik des M.Sc.
Bei Wahl der Profillinie Finanzmathematik im M.Sc. müssen im Bereich der Wahlmodule mindestens 18 ECTS-Punkte in Wirtschaftswissenschaften absolviert werden. Nähere Informationen, insbesondere über die zulässigen Module, auf der Informationsseite zur Profilline . Eine fristgerechte Anmeldung über HISinOne ist notwendig; die Anmeldefrist richtet sich nach der Anmeldefrist des Master of Economics . Wenden Sie sich bei Fragen oder Problemen an die Studiengangkoordination oder das Prüfungsamt des Mathematischen Instituts.
Die mündlichen Prüfungen werden jedes Semester im Prüfungszeitraum gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit abgenommen. Sie können sich in einem beliebigen Semester prüfen lassen, sobald Sie die Voraussetzungen erfüllen. Die Zulassungsvoraussetzungen verfallen nicht.
Zulassungsvoraussetzungen:
Anmeldung und Zuteilung der Prüfer:
Die mündlichen Prüfungen im Modul "Mathematische Vertiefung" im M.Ed.-Studiengang und in den Modulen "Reine Mathematik", "Angewandte Mathematik", "Mathematik" und im Vertiefungsmodul des M.Sc.-Studiengangs können zu einem beliebigen Zeitpunkt während des Studiums absolviert werden. Dazu vereinbaren Sie einen individuellen Prüfungstermin mit dem Prüfer, lassen ihn das Anmeldeformular unterschreiben und reichen es beim Prüfungsamt ein, und zwar spätestens drei Wochen vor der Prüfung.
Studiengang und Modul | Prüfungsstoff | Dauer | mögliche Prüfer | |
M.Ed. | Mathematische Vertiefung | eine 4-stündige Vorlesung mit Übungen | 30 min | in der Regel der Dozent der Vorlesung |
M.Sc. | Reine Mathematik / Angewandte Mathematik |
eine 4-stündige Vorlesung mit Übungen
oder
zwei 2-stündige Vorlesungen
Kombination 2-stündiger Vorlesungen nur nach Absprache mit dem Prüfer! |
30 min |
Professoren und Privat-dozenten der Mathematik – maximal zwei
Prüfungen beim selben Prüfer!
Bei ungewöhnlichen Kombinationen kann eine Prüfung auch von zwei Prüfern abgenommen werden. |
Mathematik |
4 SWS an Vorlesungsstoff, aus 4- oder 2-stündigen Vorlesungen
oder Selbst-studium ("Wissenschaftliches Arbeiten")
Kombination 2-stündiger Vorlesungen und Wissenschaftliches Arbeiten nur nach Absprache mit dem Prüfer! |
30 min | ||
Vertiefungsmodul |
8 SWS an Vorlesungsstoff, aus 4- oder 2-stündigen Vorlesungen
oder Selbst-studium ("Wissenschaftliches Arbeiten")
Stets nach Absprache mit dem Prüfer! |
45 min |
Warnung : Die mündlichen Prüfungen dürfen zwar absolviert werden, bevor die Studienleistungen in dem Modul erbracht sind, müssen sich als Modulabschlussprüfung aber auf denselben Stoff wie die Studienleistung beziehen. Bei unregelmäßig angebotenen Vorlesungen gibt es in der Regel keine Möglichkeit, die Studienleistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Wir raten daher dringend dazu, die Prüfung erst anzumelden, wenn die nötigen Studienleistungen komplett absolviert sind.
Modulwechsel (M.Sc.): In einem Modul registrierte Studienleistungen können in ein anderes Modul verschoben werden, solange die mündliche Prüfung noch nicht angemeldet ist. Nach der Anmeldung der Modulprüfung ist an dem Modul keine Änderung mehr möglich!
Wiederholungsprüfungen
im M.Sc. müssen beim selben Prüfer über denselben Stoff absolviert
werden.
Im M.Ed. darf im Modul "Mathematische Vertiefung" für die
Wiederholungsprüfung einmalig die Veranstaltung gewechselt werden.
Die "Orientierungsleistung" ist das Pendant der Orientierungsprüfung anderer Studiengänge: Gewisse Studienleistungen müssen bis zum Ende des 3. Fachsemester absolviert sein, andernfalls geht der Prüfungsanspruch für den B.Sc.-Studiengang Mathematik bzw. für das Fach Mathematik im Polyvalenten Zwei-Hauptfächer-Bachelor-Studiengang verloren.
Da es sich bei beiden Klausuren um Studienleistungen handelt, hat man innerhalb dieser Frist soviele Versuche, wie Klausuren angeboten werden. Bis zum Ende des 3. Fachsemester sind es in der Regel drei: die reguläre Klausur im 1. Fachsemester, die Wiederholungsklausur im 2. Fachsemester und die reguläre Klausur im 3. Fachsemester.
Die beiden Studienleistungen in diesen Veranstaltungen – Übungen und Klausur – werden unabhängig voneinander behandelt, d.h. man kann eine von beiden ohne die andere bestehen.
Verfahren der Platzvergabe und Anmeldung:
In den folgenden Fällen müssen Sie sich frühzeitig an die Studiengangkoordination wenden, da die Anmeldemöglichkeiten nicht standardmäßig eingerichtet sind:
Das Bachelor-Seminar im B.Sc. nach alter PO von 2012 ist ein ganz normales Seminar und übernimmt nur durch die Wahl im Bachelor-Modul die spezielle Funktion des Bachelor-Seminars.
Veranstaltungen werden
belegt
, Prüfungsleistungen
angemeldet
und Studienleistungen
registriert
.
Die Anmeldung von Prüfungsleistungen ist besonders wichtig und hat
juristische Auswirkungen. Die Belegung von Veranstaltung und
Registrierung von Studienleistungen ist dagegen eher aus
verfahrenstechnischen Gründen wichtig.
Prüfungsleistungen sind (benotete) Teilprüfungen der Bachelor- oder Master-Prüfung: Mit einer endgültig nicht bestandenen Prüfungsleistung ist die Bachelor- oder Master-Prüfung nicht bestanden und der Prüfungsanspruch verloren.
Studienleistungen sind weitere Leistungen, die die Studierenden erbringen müssen. Sie sind in der Regel unbenotet und können bis auf wenige Ausnahmen beliebig oft wiederholt werden. Eine Studienleistung kann aber durchaus aus einer Prüfung bestehen, etwa einer Klausur oder einem Prüfungsgespräch.
Ob etwas eine Studien- oder Prüfungsleistung ist
, hängt vom Studiengang und dem Modul ab, in dem die Leistung
vorkommt. Eine Prüfung kann in derselben Veranstaltung für manche
Studierende eine Studien- und für andere Studierende eine
Prüfungsleistung sein (sogar im selben Studiengang, bei Verwendung
in einem anderen Modul oder Studienbereich).
Welche Studien- und welche Prüfungsleistungen zu einer Veranstaltung
abhängig von Studiengang und Modul gefordert werden, ist für das
Fach Mathematik semesterweise in den
Ergänzungen der Modulhandbücher
beschrieben.
Terminologie und Anleitung:
Auswirkungen:
Während der Belegphase kann man auf gleichem Weg eine Belegung
wieder rückgängig machen. Da eine Belegung im Regelfall keine
negativen Auswirkungen hat, gibt es darüber hinaus kein
formalisiertes Verfahren, um eine Belegung rückgängig zu machen.
Eine Ausnahme stellen BOK-Kurse dar: Belegungen ohne Teilnahme
können hier zu Sperrungen führen. Beachten Sie für diesen Fall die
Teilnahmebedingungen
des ZfS und die
Hinweise zur Abmeldung
.
Bei kleinen Veranstaltungen (wie auch Tutoraten) ist es allerdings ein Gebot der Höflichkeit, den Dozenten/die Dozentin darüber zu informieren, wennn man sich im laufenden Lehrbetrieb entscheidet, die Veranstaltung nicht mehr zu besuchen.
Vorlesungen und Übungen dürfen beliebig oft besucht werden; eine
Belegung im Vorsemester verhindert normalerweise nicht eine
erneute Belegung. Falls dies doch der Fall sein sollte, melden Sie
sich bitte bei der Studiengangkoordination!
Übungen dürfen auch wiederholt werden, wenn die Studienleistung in
den Übungen berets bestanden ist. Als Vorbereitung für eine
Klausur ist dies – insbesondere im Wiederholungsfall – sogar sehr
zu raten.
Terminologie und Anleitung:
Auswirkungen:
Die Abmeldung von einer Prüfung setzt in den Stand vor der Anmeldung zurück, als wäre man nie angemeldet gewesen (das "Prüfungsrechtsverhältnis" ist aufgelöst). Insbesondere besteht danach keine Verpflichtung, die Prüfung zu einem festen späteren Zeitpunkt abzulegen, und es geht kein Prüfungsversuch verloren.
Eine Abmeldung ist nur vor dem Erstversuch der Prüfung möglich. (Ein genehmigter Rücktritt zählt nicht als Prüfungsversuch, eine nicht angetretene Prüfung ohne genehmigten Rücktritt aber schon.)
Möchte man nach einer erfolgten Abmeldung die Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt ablegen, muss man sich im regulären Anmeldeverfahren erneut anmelden. Die Teilnahme an Nachklausuren oder Nachprüfung zu einzelnen Vorlesungen ist daher in der Regel nicht möglich.
Ein Rücktritt von einer Prüfung ist in der juristischen Terminologie der Prüfungsordnung jedes Fernbleiben von einer Prüfung, zu der man angemeldet und zugelassen ist. Wenn der Rücktritt nicht genehmigt wird, zählt dies als nicht bestandene Prüfung. Wenn der Rücktritt genehmigt wird, zählt die Prüfung dagegen nicht als Fehlversuch. Die Anmeldung und Zulassung zur Prüfung (also das Prüfungsrechtsverhältnis) bleibt im Fall eines genehmigten Rücktritts bestehen und wird auf den nächsten Prüfungstermin verschoben, üblicherweise im nächsten Semester.
Zur Genehmigung eines Rücktritts muss ein begründeter Antrag an den Fachprüfungsausschuss gestellt werden, mit geeignetem Nachweis der Gründe.
Antragsfristen
Nicht bestandene Prüfungsleistungen dürfen ein oder zwei Mal
wiederholt werden. Die Wiederholung einer bestandenen Prüfung zur
Notenverbesserung ist nicht möglich.
Wiederholungsprüfungen müssen grundsätzlich zum nächstmöglichen
Zeitpunkt erfolgen, d.h. in der Regel im Folgesemester. Vor dem
letzten Prüfungsversuch hat man auf (formlosen) Antrag hin das
Recht, die Veranstaltung erneut zu besuchen.
Zu Wiederholungsprüfungen meldet das Prüfungsamt an; eine Online-Anmeldung für Wiederholungsprüfungen ist nicht vorgesehen. Achtung:
Studienleistungen:
Mit Ausnahme der Klausuren zu "Analysis I" und "Lineare Algebra I"
können alle Studienleistungen beliebig oft wiederholt werden.
Wiederholungen bestandener Leistungen zur Notenverbesserung sind
ausgeschlossen.
Prüfungsleistungen:
Prüfungsleistungen können prinzipiell einmal wiederholt werden,
manche auch zweimal, gemäß den im Folgenden beschriebenen
Regelungen der einzelnen Prüfungsordnungen. Wiederholungen
bestandener Leistungen zur Notenverbesserung sind ausgeschlossen.
Zwei-Hauptfächer-Bachelor (Stand: 1. März 2023)
Bachelor of Science (PO 2021) (Stand: 1. März 2023)
Bachelor of Science (PO 2012) (Stand: 15. März 2019)
Lehramt nach GymPO (Stand: 15. März 2019)
Master of Education (Stand: 15. März 2019)
Master of Education als Erweiterungsfach : Informationen folgen noch!
Master of Science (Stand: 15. März 2019)
Terminologie und Anleitung:
Auswirkungen:
Da die Registrierung einer Studienleistung keine rechtliche Verbindlichkeit hat, sondern dazu dient, bestandene Studienleistungen im Campus-Management-System verbuchen zu können, kann die Löschung einer Registrierung jederzeit formlos im Prüfungsamt erfolgen. Weil man nicht bestandene Studienleistungen beliebig oft wiederholen kann (Ausnahme siehe unten), verliert man aber keinen Versuch, wenn man sich nicht abmeldet ("deregistriert"). Im Fall von Krankheit muss daher auch kein Attest eingereicht werden.
Ausnahme: Die Klausuren zu Analysis I und bzw. oder Lineare Algebra I können nur im Rahmen der Orientierungsleistungsfrist beliebig oft wiederholt werden. Sie haben daher Ähnlichkeit mit Prüfungsleistungen. Sofern Sie die Orientierungsleistung noch nicht bestanden haben, können Sie bei Krankheit ein Attest beim Prüfungsamt einreichen, da diese Information relevant sein könnte.
Wurde eine Studienleistung als nicht-bestanden verbucht, bleibt dieser Eintrag in der Leistungsübersicht bestehen, bis entweder die Studienleistung bestanden wird oder das Studium beendet ist. Dann werden nicht-bestandene Studienleistungen auf formlosen Antrag hin aus der Leistungsübersicht gelöscht.
Das Prüfungsamt registriert Studierende nicht zu Nachklausuren
oder Nachprüfungen, wenn es sich dabei um Studienleistungen
handelt. Sie müssen dies selbst über HISinOne tun.
Dies gilt insbesondere für die Klausuren zu "Analysis I" und
"Lineare Algebra I".
Diese Informationen finden Sie auf den Informationsseiten der einzelnen Studiengänge: