Ausschlussfristen für bisherige Studiengänge
Zum WS 2008/09 wurde an der Universität Freiburg der Diplomstudiengang Mathematik sowie der Studiengang Magister Scientiarum aufgehoben; bereits zum WS 2007/08 wurde der Studiengang Magister Artium aufgehoben, einige Teilstudiengänge davon bereits früher.
Für in diese Studiengänge immatrikulierte Studierende sowie für Quereinsteiger gelten folgende
Ausschlussfristen, zu denen die genannten Prüfungen letztmalig abgelegt werden können. Eine
Fristverlängerung ist unter keinen Umständen möglich.
Diplomstudiengang Mathematik:
Diplomvorprüfung: | letztmalig zum 31. Oktober 2010 |
Baccalaureus Prüfung: | letztmalig zum 30. September 2016 |
(sofern man im WS 2008/09 im Diplomstudiengang immatri- |
kuliert war) |
Diplomprüfung: | letztmalig zum 30. September 2016 |
Magister-Studiengänge:
Zwischenprüfung: | letztmalig zum 31. März 2011 |
Magister Scientiarum: | Abschluss des Studiums letztmalig zum 31. März 2014 |
Magister Artium: | Abschluss des Studiums letztmalig zum 31. Juli 2014 |
Sofern ein Magister-Artium-Studiengang aufgrund der Fächerkombination Teilstudiengänge enthält, die bereits vor dem WS 2007/08 aufgehoben wurden, gelten u. U. andere Fristen.