Diese Seite gilt nur für die "alten" Studiengänge Diplom, Magister und Lehramt nach WPO 2001.
Die folgenden Richtlinien ergeben sich nicht alle zwingend aus den Prüfungsordnungen (z.B. 2., 4.).
Sie entsprechen der langjährigen Praxis.
Sie sind entstanden aus dem Bemühen der Prüfer, gerechte und mit anderen Hochschulen vergleichbare
Bedingungen zu schaffen.
Alle Personenbezeichnungen beziehen sich in gleicher Weise auf Frauen und Männer.
1. Wer prüft?
Alle Prüfer können frei gewählt werden. Dabei ist zu beachten
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Im Staatsexamen sind als Prüfer die beamteten Professoren des Mathematischen Instituts zugelassen.
In der Staatsexamens- und Magister-Prüfung prüfen die Professoren des Instituts für Informatik der
Fakultät für Angewandte Wissenschaften das Gebiet Informatik.
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In den anderen Prüfungen (Zwischenprüfung, Vordiplom, Magister-, Diplomprüfung, Baccalaureus-Abschluß)
prüfen alle Privatdozenten und beamteten Professoren des Mathematischen Insitituts.
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Die Prüfer übernehmen Prüfungen im Rahmen ihrer zeitlichen und fachlichen Möglichkeiten.
Eine rechtzeitige Absprache mit ihnen ist daher dringend erforderlich
(Zwischenprüfung und Vordiplom möglichst ca. drei Monate, Abschlußprüfungen mindestens sechs
Monate vor dem Prüfungstermin), in jedem Fall vor der Anmeldung zur Prüfung.
2. Wieviele Prüfer?
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Die Teilprüfungen von Zwischenprüfung und Vordiplom werden jeweils von einem Prüfer abgehalten.
Für die einzelnen Teilprüfungen werden üblicherweise verschiedene Prüfer gewählt.
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Die Teilprüfungen im Diplom werden in der Regel von einem Prüfer übernommen, bei ungewöhnlicher
Stoffwahl der Kandidaten können auch zwei Prüfer für eine Teilprüfung bestellt werden.
Ein Prüfer kann evtl. zwei Teilprüfungen übernehmen.
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Die Staatsexamens- oder Magisterprüfung wird in der Regel von zwei Prüfern abgehalten.
Es können auch drei Prüfer tätig werden (z.B. bei Fächerkombinationen wie Algebra, Stochastik, Informatik).
3. Wann wird geprüft?
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Zwischenprüfungen und Vordiplome werden jährlich viermal abgenommen (Oktober, Februar, April, Juli).
Die Anmeldung erfolgt jeweils zu den vom Prüfungsamt Mathematik festgelegten und
dort aushängenden Terminen (ca. zwei Monate vor Beginn der Prüfungen).
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Für das Staatsexamen gibt es jährlich zwei Termine (November, Mai). Die Anmeldung erfolgt beim
Landeslehrerprüfungsamt bis Ende April (November-Termin) bzw. Ende Oktober (Mai-Termin). Siehe auch:
Terminpläne beim Landeslehrerprüfungsamt.
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Alle übrigen Prüfungen können im Rahmen der Bestimmungen der Prüfungsordnungen und der zeitlichen
Möglichkeiten der Prüfer individuell festgelegt werden.
4. Anforderungen in den Abschlußprüfungen.
Über den stundenmäßigen Stoffumfang herrscht unter den Prüfern der folgende Konsens.
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Im Staatsexamen (Hauptfach) sowie in den Magisterprüfungen mit Mathematik als Hauptfach wird
Stoff im Umfang von etwa 20 Wochenstunden erwartet (Vorlesungen oder Seminare; Übungen nicht eingerechnet).
Ungefähr acht Wochenstunden hiervon sollen sich auf das Vertiefungsgebiet beziehen,
die übrigen zwölf Stunden sind zu je etwa sechs auf die zwei anderen Gebiete zu verteilen.
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In der Staatsexamens- oder Magisterprüfung mit Mathematik als Bei- oder Nebenfach wird der Stoff
aus insgesamt zehn Wochenstunden weiterführender Vorlesungen (Übungen nicht eingerechnet) geprüft.
Es wird Wert gelegt auf sicheren Umgang mit den Begriffen und Ergebnissen der Grundvorlesungen.
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In den drei Diplom-Teilprüfungen wird jeweils der Stoff von zwölf
Wochenstunden aus weiterführenden Vorlesungen, Übungen und Seminaren erwartet.
Dabei ist der Stoff von Vorlesungen, die in eines der Schwerpunktgebiete einführen,
in der Regel nicht ausreichend.
All dies sind nur Faustregeln. In jedem Fall sollten Inhalt und Umfang der Prüfungsgebiete
rechtzeitig mit den Prüfern abgesprochen werden.
5. Welche Vorlesungen werden welchen Gebieten zugeordnet?
Bei einigen Vorlesungen (z.B. Funktionalanalysis, partielle Differentialgleichungen) ist die
Zuordnung im Sinn der sechs Sparten in der Staatsexamens- oder Magister-Prüfungsordnung nicht
immer eindeutig möglich. Ähnlich beim Diplom mit der Zuordnung zur Reinen oder Angewandten Mathematik.
Hier sind die entsprechenden Hinweise im kommentierten Vorlesungsverzeichnis zu beachten und
eventuelle Unklarheiten rechtzeitig mit den Prüfern abzusprechen.
6. Werden Seminarscheine aus der Informatik anerkannt?
Nach Absprache mit dem Landeslehrerprüfungsamt (Staatsexamen) muß, falls nur ein Seminarschein gefordert ist,
dieser in einem Seminar des Mathematischen Instituts mit mathematischem
Inhalt erworben worden sein. Falls zwei Seminarscheine gefordert sind (Zulassungsarbeit in der Mathematik),
darf einer aus einem Seminar in der Informatik stammen. In diesem Fall soll der Seminarleiter bestätigen,
daß mathematische Fragen behandelt wurden.
Ähnliches gilt für die Magister-Prüfung, falls Informatik nicht im Nebenfach studiert wird. Falls Informatik
im Magister-Studiengang als Nebenfach studiert wird, müssen die Scheine in einem Seminar des Mathematischen Instituts
mit mathematischem Inhalt erworben worden sein.
7. Welche Prüfungsleistungen werden wechselseitig anerkannt?
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Die Teilprüfungen 1 und 2 des Vordiploms können als Zwischenprüfung anerkannt werden.
Die beiden Teile der Zwischenprüfung können als Teile 1 und 2 des Vordiploms anerkannt werden,
wenn beide weiterführenden Gebiete der Zwischenprüfung aus der Reinen Mathematik stammen.
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Für die mündliche Staatsexamensprüfung werden keine Leistungen aus anderen Prüfungen anerkannt,
nicht einmal die Promotion. Eine Doktor-, Diplom- oder Magisterarbeit in Mathematik
kann als Zulassungsarbeit gewertet werden, wenn
- der betreuende Hochschullehrer zum Kreis der Prüfungsberechtigten gehört und
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der Betreuer bestätigt, daß die Arbeit als Zulassungsarbeit geeignet ist.
Die Staatsexamensprüfung kann, wenn die inhaltlichen und zeitlichen Bedingungen erfüllt
sind, als eine der mündlichen Diplomprüfungen gewertet werden.
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Da die Anforderungen in Mathematik im Staatsexamen und in den Magisterprüfungen nahezu
identisch sind (Achtung bei Informatik als Prüfungsstoff!) kann das Staatsexamen (mit Arbeit
als 1. Hauptfach im Mag. Sc., ohne Arbeit als 2. Hauptfach im Mag. Art., ohne Arbeit mit
zwei Seminarscheinen als 2. Hauptfach im Mag. Sc., Beifach als Nebenfach im Mag. Art oder Mag. Sci.)
als Magister-Abschluß anerkannt werden. Die Beifach-Prüfung im Staatsexamen kann als
Magister-Nebenfach-Prüfung nur anerkannt werden, wenn vorher die Zwischenprüfung
(eine 30-minütige mündliche Prüfung) abgelegt wurde.
In allen Fällen wird eine rechtzeitige Absprache mit den zuständigen Prüfungsämtern dringend empfohlen.
8. Wer ist für welche Prüfungen zuständig?
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Zwischenprüfung, Vordiplom, Baccalaureat und Diplom betreut das Prüfungsamt Mathematik.
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Für das Staatsexamen ist das Landeslehrerprüfungsamt zuständig.
Es berät auch in Fragen des pädagogischen Begleitstudiums. Insbesondere sollten Lehramts-Studierende,
die später in einem anderen Bundesland unterrichten möchten, die pädagogische Erweiterungsprüfung
(Pädagogikum) rechtzeitig einplanen.
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Beim Mag. Sci. ist federführend das Prüfungsamt der Fakultät, in der die Magisterarbeit
geschrieben wird.
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Für den Mag. Art. ist das Prüfungsamt der Gemeinsamen Kommission (Geko) der Philosophischen
Fakultät, der Philologischen Fakultät und der Wirtschafts- und Verhaltenswissenschaftlichen Fakultät zuständig.
Es ist unmöglich, alle denkbaren Fragen hier zu behandeln. Es wird daher allen Studierenden,
insbesondere solchen mit unkonventionellen studientechnischen Problemen,
dringend empfohlen, rechtzeitig die Prüfungsämter, die Studienberater oder den Studiendekan zur Beratung aufzusuchen.
gez.
Der Vorsitzende der Prüfungsausschüsse